Im Auftrag wird angeboten:
1 Karabiner Carcano FAT42 und 1 Karabiner La Coruna 7,92mm 1952
Beide Waffen wurden in den 1970er Jahren von meinem Schützenfreund als Deko-Waffe legal erworben. Sie sind nach damaligen Vorgaben gebrauchsuntüchtig gemacht worden. Bei beiden sind die Laufzugänge am Patronenlager verschweisst.
Das heutige Waffenrecht erlaubt den Altbesitz im Rahmen der Besitzstandswahrung. Bei Verkauf besteht für den Erwerber jedoch dann WBK-Pflicht oder Sammler/ Händlernachweis. Daher ist die Weitergabe an sonstige Interessierte ausgeschlossen.
Auslandsversand nur über Spezialversand z.B. Overnite, wobei der Käufer alle Versandoptionen über einen in Deutschland registrierten Waffenhandel abwickeln muß.
Die Erwerbsberechtigung soll bei der Waffenbehörde für derartige Altwaffen einfacher möglich sein als für scharfe Waffen. Erkundigen sie sich bei ihrer Waffenbehörde.
Am 20.03.2024 um 11:01:21 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:
Hinweis zum Waffengesetz Änderung 1.9.2020
Dekorationswaffen werden fortan in Alt-und Neu-Dekorationswaffen unterschieden. Vor dem 28.Juni 2018 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die nicht über eine Deaktivierungsbescheinigung verfügen, gelten als Alt-Dekorationswaffen. Der Besitz solcher Waffen unterliegt dem Besitzstandschutz und bedarf keiner Ausstellung einer Waffenbesitzkarte. Ab dem 01.09.2020 ist der Erwerb von Alt-Dekorationswaffen erlaubnispflichtig und bedarf der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte.
Für die hier angebotenen Alt-Dekowaffen existiert kein Erwerbsnachweis mehr. Es wurde lediglich nach altem Recht der Lauf mittels Stahlbolzen verschlossen und verschweißt. Alles weitere ist im Originalzustand. Fragen sie bitte vor Gebot bei ihrer Waffenbehörde nach, welche Nachweise erforderlich sind. Eine WBK für diese Alt-Dekowaffe sollte für den unbescholtenen Bürger problemlos ermöglicht werden.
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