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Magazin für Walther PPK 7,65mm
Artikel-ID: 19579387  •  Kategorie: Freie Waffen > Magazine

Aktueller Preis 18,00 EUR
Restzeit beendet
Ende 12.05.2024 14:36:21 MEZ
Gebote 19 ( Gebotsübersicht )
Höchstbieter Boxster987 (6)
  Verkäufer wolfgang3 (70)
  Artikelstandort 31036 Eime
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Zustand der Ware: Siehe Beschreibung
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Versand: Käufer trägt Versandspesen, KEIN internationaler Versand (NO international shipping)
Versandkosten: 3,00 EUR

Artikelbeschreibung

Versteigert wird ein Walther PPK 7,65mm Magazin. Das Magazin ist mit der Waltherschleife und PPK 7,65mm gestempelt und wiegt 36g. Technisch O.K. Trockenfunktion ist gegeben. Details und Zustand entnehmen sie bitte aus den Bildern. Die Ware wird unversichert Verschickt. Ich übernähme keinerlei Haftung. Wenn die wahre versichert werden soll, kostet der Versand 4,50€. Bei Ersteigerung von mehreren Artikeln fällt nur einmal Versand an, natürlich der höhere Betrag. Die Bilder sind Teil der Beschreibung. Ich bemühe mich den Artikel so genau wie möglich zu beschreiben! Da ich Privatperson bin, verkaufe ich alles unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bitte stellen Sie Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Treuhandservice lehne ich definitiv ab. Versand ins Europäische Ausland nur nach vorheriger Absprache. Sollten Steuern und Zölle anfallen bei dem Versand ins Ausland, trägt der Käufer diese anfallenden Abgaben. Spaßbieter werden mit 30% des Kaufpreises zur Kasse gebeten sowie Anwalts- und Gerichtskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Mitglieder mit 0 Bewertungen und ohne ID bitte vorher mit mir Kontakt aufnehmen, ansonsten werde ich den Käufer ( Bieter ) sperren. Inaktive Benutzer schließe ich ebenfalls aus. Nachdem in der Vergangenheit bereits das AG Bremen (Urteil vom 20.10.2005 - Aktenzeichen: 16 C 168/O5) entschieden hatte, dass eine im Einzelfall bei eBay verwendete Klausel, wonach Spaßbieter 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu zahlen haben, wirksam ist, hat nun auch das Landgericht Aurich (Urteil v. 12.12.2008 – Aktenzeichen: 1 S 244/08), Vorinstanz Amtsgericht Wittmund (Urteil vom 28.08.2008 – Aktenzeichen: 4 C 183/08 II), rechtskräftig entschieden, dass Spaßbieter Schadenersatz zahlen müssen




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