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schwarzes Leder Holster für Rechtshänder
Artikel-ID: 19579420  •  Kategorie: Schießsportausrüstung > Holster

Aktueller Preis 5,50 EUR
Restzeit beendet
Ende 12.05.2024 15:19:27 MEZ
Gebote 7 ( Gebotsübersicht )
Höchstbieter seven-up (205)
 
  Verkäufer wolfgang3 (68)
  Artikelstandort 31036 Eime
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Versand & Zahlung
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Versandkosten: 3,00 EUR

Artikelbeschreibung

Versteigert wird ein schwarzes Lederholster für Rechtshänder. Für welches Modell genau weiß ich nicht. Die Walther PP passt super rein, die Waffe kann auch etwas größer sein. Gewicht; 71g. Das Holster ist heil und hat Altersentsprechende Gebrauchsspuren. Details und Zustand entnehmen sie bitte aus den Bildern. Die Pistole ist natürlich nicht Bestandteil der Auktion. Die Ware wird unversichert Verschickt. Ich übernähme keinerlei Haftung. Wenn die wahre versichert werden soll, kostet der Versand 4,50€. Bei Ersteigerung von mehreren Artikeln fällt nur einmal Versand an, natürlich der höhere Betrag. Die Bilder sind Teil der Beschreibung. Ich bemühe mich den Artikel so genau wie möglich zu beschreiben! Da ich Privatperson bin, verkaufe ich alles unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bitte stellen Sie Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Treuhandservice lehne ich definitiv ab. Versand ins Europäische Ausland nur nach vorheriger Absprache. Sollten Steuern und Zölle anfallen bei dem Versand ins Ausland, trägt der Käufer diese anfallenden Abgaben. Spaßbieter werden mit 30% des Kaufpreises zur Kasse gebeten sowie Anwalts- und Gerichtskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Mitglieder mit 0 Bewertungen und ohne ID bitte vorher mit mir Kontakt aufnehmen, ansonsten werde ich den Käufer ( Bieter ) sperren. Inaktive Benutzer schließe ich ebenfalls aus. Nachdem in der Vergangenheit bereits das AG Bremen (Urteil vom 20.10.2005 - Aktenzeichen: 16 C 168/O5) entschieden hatte, dass eine im Einzelfall bei eBay verwendete Klausel, wonach Spaßbieter 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu zahlen haben, wirksam ist, hat nun auch das Landgericht Aurich (Urteil v. 12.12.2008 – Aktenzeichen: 1 S 244/08), Vorinstanz Amtsgericht Wittmund (Urteil vom 28.08.2008 – Aktenzeichen: 4 C 183/08 II), rechtskräftig entschieden, dass Spaßbieter Schadenersatz zahlen müssen.




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