eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
16.04.2024 11:17:37
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von 'Einsatzhandschuhe'

 

 

 TACGLO Laden in Vilsbiburg (Obere Stadt 11):

 

Kunden aus der näheren Umgebung können unser Sortiment auch in unserem Laden besichtigen. Wir führen eine große Auswahl an

 

- Ausrüstung für Behörden und Sicherheitskräfte

- freie Waffen

- Softairwaffen

- Selbstschutzartikel

- Messer und Schwerter

 

Eine Abholung von bei Egun gekauften Artikeln ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

 Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Samstag: 9-13 Uhr


 

TACGLO - Obere Stadt 11 - 84137 Vilsbiburg (Keine Postanschrift!)

 

 

Informationen gem. Verpackungsverordnung

Wir beteiligen uns mit den von uns in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen an dem Dualen System Zentek gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV.

Zentek entsorgt die gebrauchten Verkaufsverpackungen nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung (Erfassung und Verwertung).

 

 

 

Hinweise gem. Batterieverordnung

 

Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe / ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien verpflichtet.

 

Sie können die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbaren Nähe unentgeltlich zurückgeben (z.B. bei den Sammelstellen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen). Sie können auch unentgeltlich die gebrauchten Batterien bei uns abgeben oder per Post an uns zurücksenden (Unternehmen Bastian Wimberger, Janschützstraße 9, 84137 Vilsbiburg)

 

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in der Warensendung.

 

 

Anbieterkennzeichnung:

Unternehmen Bastian Wimberger

Janschützstraße 9

84137 Vilsbiburg

 

Tel.: 08741-949808

Fax: 08741-949809

E-Mail: bastian_wimberger@web.de

 

USt-IdNr.: DE251641731

 

Waffenhandelserlaubnis erteilt vom Landratsamt Landshut am 27.11.2008

Aufsichtsbehörde: Landratsamt Landshut

Informationen zum Altersnachweis:

Da es immer wieder Probleme und Missverständnisse im Bereich Altersnachweis gibt, hier einige Erläuterungen.

Gem. Waffengesetz ( WaffG ) dürfen die von uns gehandelten Waffen ( Teleskop-Abwehrstock, CS-Gas, Kampfmesser... ) nur an volljährige Personen abgegeben werden. Auf das Erfordernis eines Altersnachweis wird in jeder Auktion deutlich in der Beschreibung hingewiesen. Sollte jemand keinen Altersnachweis erbringen wollen, dann darf dieser auch nicht bieten. Der Altersnachweis muss mit den Personendaten die bei Egun registriert sind übereinstimmen. Stimmt Vorname und Nachname auf dem Altersnachweis nicht mit den bei Egun gespeicherten Personendaten überein, wird der Altersnachweis nicht akzeptiert.

Akzeptierte Arten des Altersnachweis:

- Gut lesbare Kopien von Personalausweis (Vorder- und Rückseite), Reisepass, Führerschein, Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Dienstausweis bei Polizei. (An den Kopien dürfen keine Durchstreichungen vorgenommen werden, da wir alle Sicherheitsmerkmale zur Überprüfung benötigen!)

- ID-Symbol: Als Altersnachweis genügt auch das ID-Symbol hinter dem Egun Mitgliesnamen. Diese Methode für den Altersnachweis ist sehr zu empfehlen. Für weitere Informationen siehe Egun Hilfe. Sollte das ID-Symbol als Altersnachweis nicht ausreichend sein, weisen wir in der Artikelbeschreibung immer gesondert darauf hin. Die Hinweise in der Artikelbeschreibung haben hier immer Vorrang!

Auf keinen Fall genügt ein Eintrag im Telefonbuch, ein Telefonanruf mit einer tiefen männlichen Stimme, die Tatsache dass man sich erst ab 18 bei Egun anmelden darf gem. AGB ( eine Volljährigkeit wird von Egun nur durch das ID-Symbol bestätigt )

 

Arten zur Übermittlung des Altersnachweis:

- E-Mail: Schicken Sie bitte eine gut lesbare Kopie Ihres Altersnachweis in einem gängigen Format ( jpg. bmp. pdf. word ) an folgende E-Mail: bastian_wimberger@web.de  ( Dies ist die beste Methode zur Übermittlung !! )

- Fax: Schicken Sie bitte eine gut lesbare Kopie Ihres Altersnachweis an folgende Fax-Nummer: 08741/949808

Übermittlung per Fax: Machen Sie unbedingt zunächst eine 200 % vergrößerte Kopie des Altersnachweis. Die Kopie muss sehr hell sein, sonst erhalten wir nur einen schwarzen Fleck als  Fax. Schreiben Sie unbedingt Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und  Ihre Rechnungs Nr. auf das Fax. Sollte der gefaxte Altersnachweis nicht lesbar sein, kann somit das Fax dennoch zugeordnet werden und Kontakt mit dem Käufer aufgenommen werden. ( Unser Faxgerät ist neu und hat eine Auflösung von 64 Graustufen. Wenn nur ein schwarzer Fleck ankommt, wurden diese Hinweise in der Regel nicht beachtet. )

- Brief:

  Selbstverständlich können Sie den Altersnachweis auch per Brief an folgende Adresse senden:

  Bastian Wimberger

  Janschützstr. 9

  84137 Vilsbiburg

 

Aus Jugendschutzgründen nehmen wir die im WaffG geregelten Erwerbsvorraussetzungen sehr ernst. Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Hinweise zu Schreckschusswaffen:

1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen

 

Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

2. Führen von Gas- und Signalwaffen

  • Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – Kleiner Waffenschein.
  • Für den Transport von Gas- und Signalwaffen, die weder schuss- noch zugriffsbereit sind, bedarf es keines kleinen Waffenscheins (z.B. Transport zum Büchsenmacher). Die Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn Sie in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. (Zum Transport empfehlen wir z.B. eine Waffentasche mit Zahlenschloss.)
  • Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.
  • Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
  • Das Führen von Schreckschuss- Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar!

3. Schießen mit Gas- und Signalwaffe

Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG:

a) Notwehr, Notstand

b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

 (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,

 (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben

d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

SILVESTER: Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten, die Geschosse das Grundstück nicht verlassen usw.) entspricht.

4. Aufbewahrung

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Insbesondere dürfen minderjährige Personen keinesfalls Zugriff auf die Waffen haben.

 

Hinweise zu Luftdruckwaffen:

(1) Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen, soweit ihren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und sie das F-Kennzeichen tragen, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich.

(2) Führen von Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand). Die Waffe ist nicht zugriffsbereit wenn sie in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. ( Zum Transport empfehlen wir z.B. ein Gewehrfutteral oder eine Waffentasche mit Zahlenschloss.)
 
(3) Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4
Satz 1 WaffG).
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
 
(4) Aufbewahrung
 
Wer Waffen besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Insbesondere dürfen minderjährige Personen keinesfalls Zugriff auf die Waffen haben.
 
Achtung: Das Unternehmen Bastian Wimberger übernimmt keine Gewähr für diese Informationen. Besonders nicht für die juristische Exaktheit dieser Informationen. Wir empfehlen jeden Kunden sich zusätzlich selber über die waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren!

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