20.04.2024 08:18:24 |
von 'Knolle18'Achtung!!! Bei Kauf von EWB Pflichtigen Waffen!!! Laut Waffengesetz §34 Abs.2 muss die WBK im Original vorgelegt werden. Ausnahmen nur mit vorheriger Abstimmung mit Ihrem Sachbearbeiter der Waffenbehörde |
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