eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
27.04.2024 23:59:19
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von 'Mr_Briley'

Ich bin als Käufer immer bemüht innerhalb von 24 Stunden zu überweisen,
bei Waffen nach Erhalt einer Kopie der WBK und ggf. Identitätsbestätigung (wenn nicht Händler oder zertifiziert),
und versende im Regelfall eine Kopie des Belegs zum Abgleich.

Nach nun vielfältigen, und negativen, Erfahrungen
werde ich positive Bewertungen grundsätzlich nur noch nach erfolgter Bewertung durch den Verkäufer abgeben.

Als Käufer bin ich nicht von Bewertungen abhängig, ausschließlich an die Zahlung
und ggf. notwendige Eintragungen gebunden.
Und das ist, so denke ich, wo nach ein Käufer nur bewertet werden kann -
nicht anhand der Bewertung für den Verkäufer, als "Revanche" für eine erhaltene Bewertung.
Da auch die Möglichkeit gegeben ist, erhaltene Bewertungen zu kommentieren
kann ich eine andere Vorgehensweise, Reihenfolge als die, analog des Kaufvorgangs, ohnehin nicht nachvollziehen.


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