eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
20.04.2024 00:43:10
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von 'schmittschnitt'

Hallo lieber Interessent meiner Auktionen.

Grundsätzlich: Bieter ohne Bewertung müssen sich vorab bei mir melden und ihre Kaufabsicht legitimieren, sonst lasse ich Sie ausschliessen von meinen Auktionen, ebenso sind abgegebene Gebote ungültig.

Ich möchte an dieser Stelle meine Art und Vorgehensweise des Kaufens/Verkaufens erklären sowie diverse Formalien definieren.

1. Meine Bilder sind so gemacht, daß keine Schönung oder Verfälschung entsteht. Gefeit bin ich jedoch nicht vor Subjektivität, will heißen, daß ich bei begründeter Beanstandung nach der Auktion gerne mit mir reden lasse.

Weitere Bilder anzufertigen lehne ich aus Zeitgründen ab, besichtigen oder worterklärungen sind natürlich möglich und auch erwünscht.

Mails ohne Nennung des Namens und gepflegter Begrüßung/Verabschiedung landen im Müll. Ebenso Texte, die hinter jedem Satz mit mind. einem Ausrufezeichen enden.

2. Bei EWB pflichtigen Waffen oder Munition muss die gesetzliche Nachweispflicht erfüllt werden. D.h. also:

a. beglaubigte Kopie nicht älter als 2 Wochen

b. Scan/Fax EWB+ Perso mit Angabe der Telefonnummer und Anschrift der Behörde. Dabei aber bitte vorab klären, ob diese Behörde auch Auskunft am Telefon gibt. 

c. Original natürlich, jedoch Zusendung nur durch Einschreiben.

Selbstabholung ist immer nach Absprache möglich, dabei möchte ich jedoch keine Hundertschaft hier begrüßen, sondern nur angekündigte Menschen. 

4. Bei berechtigten Beanstandungen nehme ich die Ware zurück bei Erstattung aller Kosten, also auch Porto. Preisreduktion ist in meiner Entscheidunggewalt, das hängt vom Geschäftspartner und dessen Seriösität ab. Ich muss ja dessen Angaben vertrauen.

aber:

Jeder Bieter ist vor Gebotsabgabe aufgefordert die Ware zu besichtigen. Wenn dies nicht stattfindet, kann es auch  keine Nachverhandlungen geben. Nach Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden und akzeptieren das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind und stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren sowie auf die Sachmängelhaftung zu verzichten. d.h. die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Der Bieter akzeptiert, dass er bei Nichtabnahme 30 % der Verkaufssumme und alle anfallenden Egun Gebühren als Aufwandentschädigung zahlt.

 5. Anfragen während der laufenden bebotenen Auktion nach Sofortkauf erübrigen sich und werden nicht beantwortet.

6. Wenn mehrere Auktionen ersteigert werden, dann wird natürlich nur der reale Portobetrag für ein entstehendes Paket nach Gewicht berechnet. 

und zum Schluss:

ich freu mich über allen netten Anfragen und bin gerne zum Fachsimpeln bereit.

 


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