Das Kleingedruckte: Es handelt sich hier um einen Privatverkauf, daher kann ich selbstverständlich keine Garantie oder Haftung übernehmen, ebenso ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Juristisch etwas besser formuliert: Das neue EU-Recht sieht seit 01.01.2002 auch bei reinen Privatverkäufen eine einjährige Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Alle meine Artikel werden daher "so wie sie sind" von Privat verkauft; dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes auf die Artikel in meinen Auktionen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie sowie auf die Rücknahme meinerseits völlig zu verzichten (laut § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB). Spaßbietern berechne ich 30% der Gebotssumme, mindestens jedoch 50 ,-€ Bearbeitungsgebühr. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mit vor. Geben Sie daher bitte kein Gebot ab, wenn Sie mit einer der obigen Regelungen nicht einverstanden sind!