Zum Erwerb von WBK pflichtigen Waffe wird eine beglaubigte Photokopie der WBK mit dem entsprechenden Voreintrag benötigt, ( der Voreintrag entfällt bei Einzelladern). Außerdem benötige ich die Anschrift der zuständigen Waffenbehörde, da ich auch hier einen Zustimmung meiner zuständigen Waffenbehörde haben möchte. Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, so bieten Sie bitte nicht.