Verkauf nur gegen Vorlage einer Erwerbsberechtigung! Hinweis zum Verfahrensablauf: Vorlage der Erwerbsberechtigung Auszug aus der AWaffVwV vom 5. März 2012 A 34.2 WaffVwV: .... (IV) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einer WBK oder aus einer Ersatzbescheinigung nach § 55 Absatz 2, so ist diese vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 34 Absatz 2. (V) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einem Jagdschein, so ist dieser vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 13 Absatz 3 Satz 2. .... (VIII) Im Versandhandel können auch beglaubigte Kopien verwendet werden. >> Bei Erwerb ist uns zwingend das ORIGINAL der EWB oder eine beglaubigte Kopie zuzusenden.