Da ich nach BGB Privatperson bin, schließe ich die nach EU Recht vorgeschriebene Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht aus. Meine Angaben habe ich so gut es geht gemacht. Der Artikel ist aus meinem privaten Besitz. Der aufgeführte Markenname dient ausschließlich der Identifikation des Artikels und ist Eigentum der Herstellers. Der Käufer nimmt den Haftungsausschluss an und geht eine Kaufverpflichtung ein. Er verzichtet auf jegliche Garantie und Gewährleistung sowie Rückgabe und Umtausch, da es sich um einen Privatverkauf handelt.