Verkaufe eine Umarex Walther PPQ M2 GBB Pistole in neuwertigem Zustand, Cal. 6mm BB, Pistole hat 10 Schuss durch, war Deko in der Vitrine. Sehr starkes Blow Back des Metallschlittens, 1 Joule max., 22 Schuss Magazin, die Pistole ist nur 40g leichter als die original Waffe und verfügt über die Markings am Hülsenauswurf "9mmx19" sowie der Walther Schleife und Cal. 9mm auf dem Magazin (bei richtiger Positionierung in der Vitrine sieht keiner das es keine reine Dekowaffe oder scharfe Waffe ist).
Einstellbares Hop Up.
Das Magazin ist 100% dicht! Die Waffe ist in einem neuwertigen Zustand.
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Lieferumfang:
Pistole PPQ M2, Ovp., Magazin (Metall), 200 neue Stahlkugeln Cal. 6mm BB., Anleitung.
Ausschlussder Sachmangelhaftung
Achtung: Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies Bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Artikel 4Absatz 5BGB (vormals Fern Abs. G) kein Rücktrittsrecht genießt.
Leider notwendiger Hinweis: Als Privatverkäufer übernehme ich keine
Gewährleistung nachEU-Recht. Das neue EU-Recht sieht z.B. eine einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oderangebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Mit derAbgabe eines Gebotes/Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung und Rückgaberechtzu verzichten.
Hinweis an Spaßbieter
Sollte trotz Höchstgebot oder direkt Kauf der Artikel nicht innerhalb von 5 Tagen nach Auktionsende bezahlt und abgenommen werden, behalte ich es mir ausdrücklich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und anstatt Abnahme und Zahlung des Kaufpreises einen pauschalen Schadensersatz einzufordern, den ich nach billigem Ermessen maximal auf 30 % Ihres Schlussgebots festsetzen werde und deren Höhe dann im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Ihnen steht es natürlich frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bieten Sie nicht, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind. Durch die Abgabe Ihres Gebotes/Kauf erklären Sie, dass es sich hierbei um eine Vereinbarung und nicht um eine AGB handelt. Sollte sich ein Teil dieser Bestimmungen als unzulässig herausstellen, so bleiben die übrigen Regelungen dennoch wirksam."
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