
NEXTORCH TA41 Jagd 2600 Lumen


NEXTORCH ist einer der führenden Pioniere der LED-Technologie und den ersten großen Durchbruch schafften wir als innovatives Unternehmen vor über 10 Jahren mit der legendären TA40.
Eine der ersten taktischen LED-Taschenlampen überhaupt. Zuverlässig wie kaum eine Zweite, mit enormer Leistung und ihrer Zeit anderen buchstäblich um Lichtjahre voraus.
Nun hat der Wegbereiter der taktischen Taschenlampen einen würdigen Nachfolger bekommen - die NEXTORCH TA41.
Am Konzept hat sich nichts geändert: kompromisslos einfache Bedienung, extrem widerstandsfähig und überragend in der Leistung.
Volle 2.600 ANSI-Lumen Lichtstrom stehen nun zur Verfügung. Die Leuchtweite der neuen TA41 beträgt stolze 272 Meter und der mitgelieferte Akku hat mit einer Aufladung genug Power für bis zu 71 Stunden Licht.
Der Akku der NEXTORCH TA41 wird über einen USB-Anschluss aufgeladen - also ohne spezielle Ladegeräte, sondern unabhängig und flexibel.
Wie der Vorgänger wurde bei der NEXTORCH TA41 streng auf Widerstandsfähigkeit und Verlässlichkeit geachtet. Die TA41 besitzt enorme Nehmerqualitäten und ist bis zu einer Tauchtiefe von 2 Metern außerdem absolut wasserdicht.
Fakten zur NEXTORCH TA41 Jagd
2600 ANSI-Lumen
Mit kräftigen Akku
Stoßfest, Bruchsicher und absolut wasserdicht
Einfache Bedienung
Abmessungen: 148mmx 38mm x27mm
Laufzeit: 2h 30min/ 3h 45min/ 12h / 71h/ --/--/--
Leistung: 2600lm/ 700lm/ 200lm/ 28lm/ Sofortlicht / Strobe / S.O.S
Leuchtweite: 272m/ 140m / 75m/ 29m
Stromversorgung: 1*21700 Akku mit 4800 mAh
Lieferumfang:
NEXTORCH TA41 Jagd LED-Taschenlampe
Li-Ion Akku
USB-C-Ladekabel
Bedienungsanleitung (Deutsch)
Trageband
Hersteller
Nextorch Deutschland GmbH
Dieselstr. 12
42781 Haan, DE
email@nextorch.de
EU Verantwortliche Person
Nextorch Deutschland GmbH
Dieselstr. 12
42781 Haan, DE
email@nextorch.de
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
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