
NEXTORCH TA30 C Tactical 1600 Lumen


Die NEXTORCH TA30 wurde dank ihrer einzigartigen, taktischen Überlegenheit zu einer der meistverwendeten Einsatz-Taschenlampen weltweit.
Experten aus den Bereichen Polizei, Streitkräfte und professionellen Sicherheitsdiensten beschreiben die TA30 als die einzige wirklich Taktische Taschenlampe.
Die TA30 der ersten Generation hatte schon beachtliche 1.100 ANSI-Lumen, die dank neuer LEDs und Technik bald durch stärkere 1.300 ANSI-Lumen Leuchtkraft erweitert wurde.
Diese LED-Taschenlampe ist ein echter Welterfolg.
Jetzt hätte man sich bei NEXTORCH auf diesem großartigen Erfolg einfach ausruhen können, was aber nicht zu diesem innovativen Unternehmen passt.
Der Vorsprung wird bei NEXTORCH kontinuierlich ausgebaut und gerne sofort an die Anwenderinnen und Anwender weitergebeben.
Als logische Konsequenz kann nun die neue TA30C für überzeugende Sicherheit im Einsatz sorgen.
Was ist neu an der TA30C?
Die wichtigste Eigenschaft ist der neuen TA30C erhalten geblieben: das kompromisslos einfache und stress-sichere Bedienkonzept mit dem patentieren Ringschalter und dem Sofort-Licht, dass nur leuchtet, solange es gedrückt gehalten wird.
Auch der Sofort-Stroboskopblitz bei erhöhten Daumendruck ist geblieben.
Für die Dauerlichtfunktion hat die NEXTORCH TA30C den Ringschalter, über die man diese Einsatzlampe u.a. kinderleicht dimmen kann, um sie z.B. als Leselicht bei der Dokumentenkontrolle einzusetzen.
Statt der 1.300 ANSI-Lumen stehen nun echte, geprüfte 1.600 ANSI-Lumen zur Verfügung.
Die Laufzeit in der höchsten Leuchtstufe liegt bei beachtlichen 2,5 Stunden.
Auf die niedrigste Stufe gedimmt sind sogar 50 Stunden Licht mit einer Akku-Ladung drin.
Der mitgelieferte 18650 Akku hat als Neuheit nun einen USB-C-Ladeanschluss, damit geht das Aufladen noch schneller und man benötigt kein spezielles Ladegerät, ein Handy-Ladegerät, eine Powerbank oder der USB-Port im Auto reichen.
Eine im Akku eingebaute LED informiert darüber, wenn der Akku vollständig aufgeladen ist.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, den Akku der TA30C aufzuladen, können auch ganz einfach zwei CR123-Batterien verwendet werden.
Als weitere Neuheit kam auf besonderen Wunsch vieler Spezialeinheiten eine Akku-Zustandsanzeige der TA30C dazu.
Wieder einmal typisch NEXTORCH: die Entwicklung dieser Funktion fand ausschließlich in der Praxis statt.
Wenn der Ringschalter der neuen NEXTORCH TA30C bedient wird, informiert ein ganz schwach blau leuchtender Ring im Heckschalter zuverlässig über den Akku-Zustand.
Das schwache blaue Leuchten glimmt nur kurz auf, nachdem der Ringschalter betätigt wurde.
Die von vielen Taschenlampen-Herstellern oft kopierten Glasbrecher vorne an der Linsenkrone der TA30 sind ebenfalls geblieben, aber auch hier wurde auf die Anforderungen der Einsatzkräfte eine Änderung vorgenommen:
Statt auf Hochglanz polierten Edelstahl, der zu ungewollten Reflektionen und so zur Aufklärung der Gegenseite führen kann, ist die Linsenkrone der TA30C nun aus hochfesten, grauen Titan und dauerhaft mattiert.
Eine sinnvolle und wertvolle Verbesserung also.
Bei der Stroboskop-Funktion wurde ebenfalls etwas optimiert.
Statt nur mit einer Frequenz zu blitzen, ändert die TA30C die Blitzfrequenz, während diese aktiviert ist.
Wie viele Versuche eindrucksvoll beweisen, wird durch die sich ändernde Blitzfrequenz der gewünschte Effekt der Desorientierung beim Gegenüber stark verstärkt.
Dieser Zustand bei Angreifern tritt nahezu augenblicklich ein, da die schnelle Folge von Hell-Dunkel das menschliche Gehirn überfordert.
Das gilt ganz besonders für Täter, die unter Einwirkung von BTM und/oder Alkohol stehen, wie zahlreiche Einsatzberichte belegen.
Fakten zur NEXTORCH TA30C
Patentiertes Schaltkonzept
Echte 1.600 ANSI-Lumen
303 Meter Leuchtweite
Inkl. USB-C-Akku
Innovative Akku-Zustands-Anzeige
Linsenkrone aus Titan mit Nano-Keramik-Glasbrecher
Wasserdicht bis 2 Meter
Lieferumfang:
NEXTORCH TA30C LED-Taschenlampe
Edelstahl-Halteclip
Handschlaufe
USB-C-Akku mit 2600mAh
USB-C-Ladekabel
Adapter für CR123 Batterien-Betrieb
Zwei Ersatz-O-Ringe
Bedienungsanleitung
Hersteller
Nextorch Deutschland GmbH
Dieselstr. 12
42781 Haan, DE
email@nextorch.de
EU Verantwortliche Person
Nextorch Deutschland GmbH
Dieselstr. 12
42781 Haan, DE
email@nextorch.de
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
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