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Tierabwehrstock, frei führbar! Ähnlich Teleskopschlagstock
Artikel-ID: 19970805  •  Kategorie: Sicherheitsbedarf > Schutz, Gefahrenabwehr & Prävention

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Artikelbeschreibung

Zum Verkauf kommt ein Tierabwehrstock aus der Kleinserie vom waffen24.shop. Das besondere ist, dass der Tierabwehrstock aufgrund seiner Zweckbestimmung vom Hersteller, laut diesem frei führbar ist. Länge: ca. 50,5 cm, Gewicht: ca. 540 g, Material: 42CrMo Stahl.

Produktbeschreibung aus dem waffen24.shop: "

Produktbeschreibung

Ein klassisches Pfefferspray oder auch der Guardian Angel sind gute Mittel zur Selbstverteidigung. Diese Geräte wirken jedoch auf Distanz und stellen keine Lösung für den absoluten Nahbereich dar. Die hier entstehende Lücke schließt nun der neu entwickelte Tierabwehrstock. Ähnlich wie andere Tierabwehrgeräte ist er aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und ausdrücklichen Zweckbestimmung dazu bestimmt, als Abwehrmittel gegen angreifende Tiere verwendet zu werden.

Beschaffenheit / Zweckbestimmung

Der Tierabwehrstock ist teleskopartig zusammengeschoben und kann durch eine einfache Schleuderbewegung blitzschnell ausgefahren werden. Dabei fällt sofort die blaue Beschichtung auf, die auf das Farbspektrum von Hunden zurückzuführen ist. Der Abwehrstock soll schließlich im Falle einer Notsituation in den Fokus angreifender Tiere rücken, die sich dann bestenfalls in dem Stock und nicht in dem Arm des Trägers verbeißen. Sollte es dennoch zu einem Biss kommen, dient der Stock als Hebelwerkzeug, um das festgebissene Tier zu lösen. Der gummierte Griff bietet dabei einen optimalen Halt in jeder Situation.

Rechtliche Einstufung zur Tierabwehr Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde der Tierabwehrstock entsprechend als solcher gekennzeichnet. Analog zur vom BKA geforderten Aufschrift „Tierabwehrgerät“ bzw. „zur Tierabwehr bestimmt“ trägt jeder einzelne Abwehrstock die Gravur „Tierabwehrstock“, welche mittels Laser eingebracht wurde. Aufgrund der objektiven Beschaffenheit, konkreten Ausgestaltung und tatsächlichen Zweckbestimmung dürfte der Tierabwehrstock daher nicht unter die Regelungen des deutschen Waffengesetzes fallen. Es ist ein Produkt, welches bereits ab Werk mit der konkreten Zweckbestimmung zur Tierabwehr hergestellt wurde.

Einsatzgebiet

Egal ob bei der Jagd oder beim Spaziergang durch den Park, der an Auslaufflächen mit freilaufenden Hunden vorbeiführt: Der Tierabwehrstock soll den Träger und Dritte vor Angriffen aggressiver Tiere schützen. Die Handhabung ist dabei denkbar einfach. Ein Angriff kann zunächst geblockt werden. Das Tier verbeißt sich in den Stock. Es ist jedoch auch möglich, durch Schläge oder Hiebe auf angreifende Tiere einzuwirken und diese so auf Distanz zu halten. Schlussendlich kann auch ein festgebissenes Tier durch Hebelwirkung gelöst werden. Das funktioniert mit einem Pfefferspray nicht. Der Tierabwehrstock schließt also eine entscheidende Lücke und dient so als optimale Ergänzung zum Abwehrspray."






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