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Artikelbeschreibung
Kaiserliches Seitengewehr 84/98 n.A. von 1917. Abnahme W unter Krone 17. Hersteller: GOTTLIEB HAMMERSFAHR, SOLINGEN - FOCHE. Diese Seitengewehre wurden bei den deutschen Soldaten im 1. Weltkrieg als "Sturmseitengewehre" bezeichnet, da sie im Gegensatz zum kaiserlichen 98/05 sehr kompakt sind und zu Anfang hauptsächlich an die Sturmtruppen ausgegeben wurden. Im 2. Weltkrieg wurde die Scheide bei der Wehrmacht dann durch eine Scheide des Wehrmachtsseitengewehr 84/98 ersetzt. Durch das Reiben des Koppelschuhs ist allerdings der Herstellerstempel der Scheide schlecht zu erkennen (43 c??).
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bei der Auktion handelt es sich um ein Originalstück aus einem Sammler-Nachlass den ich im Auftrag der Erben bei eGun einstelle. Deshalb werden nach und nach weitere Seitengewehre / Bajonette folgen. Das dazugehörige Gewehr ist aufgrund der Vorgaben des Waffengesetzes direkt an einen Waffenhändler gegangen. --- Zusätzliche Fotos können auf Anfrage gemacht werden (bitte ein paar Tage Zeit dafür einplanen, da sich die Auktionsgegenstände nicht bei mir vor Ort befinden). --- Genannte Versandkosten gelten nur innerhalb der BRD. Abholung nach Terminabsprache möglich. Weitere Informationen finden Sie in myGun oder unter den „Allgemeinen Informationen des Verkäufers“. ---------------------------------- ACHTUNG: BEI DEN HIER ANGEBOTENEN BLANKWAFFEN HANDELT ES SICH UM BLANKWAFFEN MIT WAFFENRECHTLICHER RELEVANZ NACH § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG i. V. m. Anlage 1! Das bedeutet, dass die hier angebotene Blankwaffe in Deutschland erst ab einem Alter von 18 Jahren verkauft werden darf. Somit ist ein Altersnachweis bei einer Empfangsadresse in Deutschland ZWINGEND notwendig! Die gilt nicht für zertifizierte (ID) eGun-Mitglieder. Wer trotzdem versucht in Deutschland ohne Altersnachweis an diese Waffe zu kommen (typische Aussage: „…habe ich noch nie gebraucht…“) macht sich strafbar!
Am 14.12.2025 um 16:43:38 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:
Da immer wieder die Frage auftaucht: Weitere Informationen zu der Bezeichnung "Sturmseitengewehr" gibt es in aktuellen Fachpublikationen aus der Zeit nach dem Mauerfall (ganz wichtig!!!!!!), z.B. in den Katalogen des Bayerischen Armeemuseums Ingolstadt und anderen...
Altersnachweis erforderlich!
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