
Professor Optiken Staffelsee 1-8x24 LD V2



Jetzt neu: mit Leuchtfaser-Absehen
robuste Optik aus Duraluminium
100% schussfest bei allen gängigen Jagdkalibern
vollvergütete Optik
8-fach Zoom
gutes Sehfeld von 37 m
1/2 MOA Absehenverstellung
Absehen 4 mit Leuchtpunkt (11 Beleuchtungsstufen)
30 mm Mittelrohrdurchmesser
mit Stickstoff gefüllt und absolut wasserdicht
Nano-Beschichtung gegen Beschlag
Das Staffelsee 1-8x24 LD V2 mit Leuchtfaser-Absehen 4 eignet sich bedingt durch seine kompakte und leichte Bauweise und einem Sehfeld von 37 m vor allem für die Drück- und Bewegungsjagd, lässt jedoch auch bei Sportschützen keine Wünsche offen.
Mit dem großen Zoombereich (8-fach) kannst Du auch weiter entfernte Ziele sehr nah ranholen und ansprechen.
Die neu entwickelte LD-Vergütung mit geringer Dispersion (low-dispersion) reduziert nicht nur die Verfärbung am Rand von Objekten (chromatische Aberration), sondern erreicht auch eine sehr gute Auflösung mit einer kontrastreichen und farbtreuen Bildwiedergabe.
Das Staffelsee-Serie von Professor Optiken macht trotz des vergleichsweise günstigen Preises keine Abstriche bei der Qualität.
Mit dem neuen Leuchtfaser-Absehen 4 mit zentriertem Leuchtpunkt in der 2. Bildebene konnten wir unsere Staffelsee-Serie nochmal deutlich verbessern.
Das Leuchtfaser-Absehen ist sehr fein und schafft damit eine extrem geringe Zielabdeckung.
Der Leuchtpunkt ist 11-stufig dimmbar und ist so hell, dass er absolut tagesslichttauglich ist.
Dabei hat der Leuchtpunkt selbst in der höchsten Beleuchtungsstufe kaum Streulicht.
Die Zieloptik wurde absolut robust konstruiert - alle beweglichen Bauteile inklusive der Verstelltürme wurden aus Metall gefertigt.
Das Gehäuse mit 30 mm Mittelrohrdurchmesser wird zudem aus hochfestem Duraluminium gefertigt.
Unsere Zieloptiken wurden auf allen gängigen Kalibern getestet, so dass wir eine 100 %ige Schussfestigkeit garantieren können.
Das Staffelsee 1-8x24 LD V2 ist mit Stickstoff gefüllt und absolut wasserdicht (IP-Schutzklasse IP6X).
Eine Nano-Beschichtung sorgt zudem dafür, dass die Linsen nicht beschlagen.
| Vergrößerung: |
1-8x |
| Vergütung: |
vollvergütet |
| Gasfüllung: |
Stickstoff |
| Nanobeschichtung: |
ja |
| Absehen-Bildebene: |
2. Bildebene |
| Parallaxenausgleich (m) |
parallaxefrei 100m |
| Augenabstand (mm): |
90 |
| Austrittspupille (Ø in mm): |
8,7 - 2,8 |
| Dämmerungszahl: |
4,9 - 13,9 |
| Lichtstärke: |
576 - 9 |
| Sehfeld (m auf 100m): |
37 - 4,7 |
| Absehenverstellung: |
1/2 MOA |
| Höhenverstellbereich: |
+/- 60 MOA |
| Seitenverstellbereich: |
+/- 60 MOA |
| Beleuchtungsstufen: |
11 |
| Wasserdicht (m): |
1,0 |
| Dioptrienkorrektur: |
+/- 2 |
| Länge (mm): |
279 |
| Mittelrohrdurchmesser (mm): |
30 |
| Objektivaußendurchmesser (mm): |
30 |
| Okularlinsendurchmesser (mm): |
42 |
| Okularlinsenlänge (mm): |
54 |
| Okularaußendurchmesser (mm): |
44 |
| Gewicht (g): |
483 |
Lieferumfang:
Staffelsee 1-8x24 LD V2 Abs. 4
Mikrofasertuch
Schutzkappen
CR2032 Batterie
Bedienungsanleitung
Hersteller:
Professor Optiken GmbH
Chemnitzer Straße 36-38
09228 Chemnitz, Deutschland
info@professor-optik.de
EU verantwortliche Person
Professor Optiken GmbH
Chemnitzer Straße 36-38
09228 Chemnitz, Deutschland
info@professor-optik.de
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
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