
T4E Rubberballs Kaliber .43 – 100 Gummikugeln für Training und Übung
Sie bieten hier auf 100 Stück T4E Rubberballs im Kaliber .43. Diese hochwertigen Gummikugeln sind speziell für Trainingszwecke entwickelt und eignen sich ideal für T4E Markierer und Trainingsgeräte im Kaliber .43.
Die T4E Rubberballs .43 bieten ein realistisches Trainingsgefühl und überzeugen durch eine gleichmäßige Flugbahn sowie eine zuverlässige Funktion in entsprechenden Markierern. Damit sind sie eine hervorragende Wahl für regelmäßige Schießübungen, Trainingseinheiten oder den sportlichen Freizeitgebrauch.
Eigenschaften der T4E Rubberballs .43
- Kaliber: .43
- Typ: Gummikugeln / Rubberballs
- Gewicht pro Kugel: ca. 0,75 g
- Inhalt: 100 Stück
- Geeignet für T4E Markierer im Kaliber .43
- Ideal für Training und Übung
Ideal für Training und regelmäßige Schießübungen
Die T4E Rubberballs im Kaliber .43 sind besonders beliebt für Trainingszwecke. Durch das ausgewogene Gewicht von etwa 0,75 g wird eine stabile Flugbahn erreicht, wodurch präzise Übungen und realitätsnahe Trainingssituationen möglich sind.
Ob für den Schießstand, Trainingsübungen oder den sportlichen Freizeitspaß – mit diesen .43 Rubberballs steht ausreichend Munition für viele Trainingseinheiten zur Verfügung.
Lieferumfang
Geliefert werden 100 Rubberballs im Kaliber .43 in Originalverpackung.
Hinweise zum Angebot
Fragen beantworten wir gerne vor Abgabe eines Gebotes. Bitte schicken Sie uns einfach eine E-Mail an egun@luftgewehr-shop.com.
Kein Versand ins Ausland.
Herstellerangaben
UMAREX GmbH & Co. KG
Donnerfeld 2
59757 Arnsberg
Deutschland
E-Mail: contact@umarex.de
Sicherheitshinweise
- Nur in geeigneten T4E Markierern im Kaliber .43 verwenden.
- Niemals auf Menschen oder Tiere zielen oder schießen.
- Nur in sicherer Umgebung und mit geeignetem Kugelfang verwenden.
- Beim Schießen wird das Tragen einer Schutzbrille empfohlen.
- Vor der Verwendung sicherstellen, dass der Markierer technisch einwandfrei ist.
- Rubberballs außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Alle gesetzlichen Bestimmungen zum Besitz und Gebrauch beachten.
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