
WICHTIGER HINWEIS:
Überprüfen sie VOR dem Kauf den aktuellen Lagerbestand direkt in unserem Webshop.
Der Lagerbestandsabgleich bei Egun ist leider nicht automatisch möglich.
Deswegen: Zwischenverkauf vorbehalten
GPO Spectra 6x 2-12x50i mit Schiene G4i Fiber




Dieses kompakte, leichte Zielfernrohr mit 2- bis 12-facher Vergrößerung ist der große Bruder des 2- 12x44i und ermöglicht schnelles Schießen auf sich schnell bewegende Ziele im Nahbereich sowie eine präzise Schussabgabe auf größere Entfernungen.
Durch den größeren Objektivduchmesser ist dieses Zielfernrohr auch ideal in der Dämmerung anwendbar.
Das SPECTRA 2-12x50i ist wie der kleine Bruder 2-12x44i ein Allrounder.
Mit einem 30 mm Mittenrohr, PASSIONTrack Türme die ohne Werkzeug genullt werden können.
Bei dem Absehen handelt es sich um das G4 mit der innovativen Faser- Technologie.
Durch die Faser wird ein sehr klar abgegrenzter Punkt mit keinem Durchmesser und extremer Helligkeit realisiert.
Mit dem Faserabsehen sind Sie in der Lage alle Helligkeitssituation zu bewältigen.
Auch hier wurde die iControl Technologie integriert die den Rotpunkt nach 3 Stunden automatisch ausschaltet und Ihnen anzeigt wenn die Batterie zu wechseln ist.
Alles in Allem ein Allroundzielfernrohr mit allen nötigen Features.
Dieses neue Schienen-Modell ist kompatibel mit unserem optional erhältlichen ballistischen GBT-Turm.
Technische Daten:
Vergrößerung: 2x-12x
Sehfeld auf 100m: 21m
Objektivdurchmesser: 50mm
Austrittspupille: 9,5-4,2mm
Augenabstand: 97mm
Klickverstellung: 1cm/100m
Parallaxeinstellung: 100m Parallaxfrei
Transmission: 90%
Länge: 336mm
Mittenrohrdurchmesser: Zeiss Innenschiene
Gewicht: 673gramm
Außendurchmesser Objektiv: 57,2mm
Außendurchmesser Okular: 45,8mm
Absehen: G4i Fiber
Lieferumfang:
Spectra 6x 2-12x50i mit Schiene G4i Fiber
Anleitung
Reinigungstuch
Bikini Cover
Batterie CR2032
Hersteller
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com
EU verantwortliche Person
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
|