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Dieser Schalldämpfer verfügt über ein spezielles Design mit zwei Expansionskammern direkt hinter der Mündung. Dank dieser rein praktisch orientierten Form wird man garantiert den ein oder anderen neugierigen – oder neidischen – Blick auf sich ziehen. Funktion trifft hier auf… sagen wir mal: selbstbewusstes Auftreten.
Die Schalldämpfer werden offiziell mit Waffen‑Herstellungserlaubnis im 3D‑Druckverfahren gefertigt. Das verwendete gummiartige TPU sorgt für angenehmen Grip, hohe Flexibilität und eine überraschend überzeugende Dämpfleistung. Liegt gut an, erfüllt zuverlässig seinen Zweck und macht dabei eine Form, die man so schnell nicht vergisst.

Wichtiger Hinweis: Die Verwendung ist ausschließlich auf freien Waffen vorgesehen! (Natürlich fallen einem noch ganz andere Einsatzmöglichkeiten ein – rechtlich bleiben wir aber bei Waffen mit maximal 7,5 Joule.)
Auch wenn dieser Schalldämpfer „nur“ aus dem 3D‑Drucker kommt: Die Herstellung ist ausschließlich Inhabern einer entsprechenden Herstellungserlaubnis erlaubt. Selbst drucken klingt zwar verlockend, verstößt ohne Genehmigung jedoch gegen das Waffengesetz – und Ärger mit den Behörden dämpft die Stimmung so wie dieses Produkt den Schall.
Da Schalldämpfer im Gesetz den Waffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind, erfolgt die Abgabe ausschließlich an Personen ab 18 Jahren mit Altersnachweis. Laut Waffengesetz ist außerdem eine abgeschlossene Lagerung erforderlich – also bitte genauso sorgfältig behandeln wie ein Luftgewehr. Safety first!


Technische Daten:
- Gewinde: 1/2x20 UNF (andere Gewinde auf Anfrage druckbar)
- Kaliber: bis .22 bzw. 5,5mm
- Material: TPU (flexibel & griffig)
- Länge: Durchschnittlich und absolut ausreichend! (ca. 13–14cm)
- Gewicht: nur ca. 60 Gramm
- Farbe: Rosa (andere Farben auf Anfrage druckbar)
Keine Rücknahme wegen verletzter Erwartungen an die Größe!
Für alle, die immer noch denken, dass 3D‑gedruckte Teile nichts aushalten, habe ich hier ein baugleiches Exemplar für scharfe Waffen hergestellt und auf Haltbarkeit getestet: https://youtu.be/ZlzX2T0-6-U
Ich besitze eine gültige Herstellungserlaubnis.
Sofern Sie das erforderliche Bedürfnis für einen Schalldämpfer nachweisen können, unterbreite ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für eine individuelle Lösung.
Gemäß §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne per Mail zur Verfügung: waffenbau@web.de
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