Zum Verkauf steht ein hochwertiges Perkussionspistolenpärchen im Kaliber 18,2 mm.
Beide Waffen weisen leichte alters- und gebrauchsbedingte Trage- und Handhabungsspuren auf. Die Läufe sind blank, die Ladestöcke sind bei beiden Pistolen vorhanden. Die Gesamtlänge beträgt jeweils ca. 35 cm, die Lauflänge 18,2 cm. Die Pistolen verfügen über eine Laderast und Spannrast ,diese sind voll funktionsfähig.
Historie
Sie haben die seltene Gelegenheit, ein Pistolenpaar zu erwerben, das ursprünglich auf Privatbestellung eines Offiziers um 1815 bei Crescensio Paris in Brescia noch als Steinschlosspistolen gefertigt wurde.
Crescensio Paris stammte aus Gardone Val Trompia und ist bereits seit 1775 als Büchsenmacher in Brescia nachweisbar. Im Jahr 1800 wurde er als „Maestro Trivellatore“ (Laufbohrmeister) bezeichnet. Gemeinsam mit Ludovico Francino lieferte er 1815 Waffen in die Toskana und wurde 1825 für seine Verdienste um die Waffenherstellung ausgezeichnet.
Um etwa 1835 wurde das Pistolenpaar in der Werkstatt von Crescensio Paris auf das damals moderne Perkussionssystem umgebaut. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Betrieb bereits von seinem Sohn Giovanni Battista Paris geführt, der die Werkstatt seit 1825 leitete. Im Zuge der Modernisierung erhielten die Pistolen eine federbeaufschlagte Pistonsicherung.
Der auf den Läufen befindliche Stempel „C.P.“ steht für Crescensio Paris und dokumentiert, dass die Läufe von ihm geschmiedet und geprüft wurden.
Dieses Pistolenpaar stellt ein interessantes Zeugnis des Übergangs von der Steinschloss- zur Perkussionstechnik dar und eignet sich gleichermaßen für Sammler historischer Militär- und Offizierswaffen wie für Liebhaber italienischer Büchsenmacherkunst des frühen 19. Jahrhunderts.
Die Bilder sind Bestandteil der Beschreibung und zeigen den tatsächlichen Zustand der Waffen.
Altersnachweis erforderlich! Der Versand erfolgt per DHL. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an volljährige Personen.
Ein Verkauf ins Ausland ist nur möglich, sofern diese Waffen im jeweiligen Zielland ebenfalls frei ab 18 Jahren erworben werden darf. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen seines Landes zu beachten.