Verkaufe hier eine Blaser B97 Bockbüchsflinte im Kaliber 8x57JRS & 20/76 und ZF Zeiss Diavari ZM 2,5-10x48 ohne LP (auf Blasermontage)
Die Waffe hat eine Schussbelastung von wahrscheinlich weniger als 50 Jagdlichen Schüssen. Verkauft wird sie weil Platz im Schrank gemacht werden muss. Waffe wurde im Februar vom Büchsenmacher komplett überprüft, alles funktioniert tadellos.
Keinerlei Gebrauchsspuren an der Waffe (siehe Bilder), Waffe wurde nach jeder Fahrt ins Revier gereinigt und überprüft bevor sie in den Schrank kam Die Läufe der Waffe sind Spiegelplank, Züge und Felder weißen keinerlei Abnutzung auf.
Der Schaft wurde durch einen Schäfter durch eine Schaftverlängerung auf 36 cm verlängert (siehe Bild), im Original lag er bei 32 cm.
Es kann zusätzlich die vorhandene Munition von mir Miterworben werden. Kugel Munition sind noch 50-55 Schuss S&B eXergy EDGE (Waffe ist hiermit auf GEE eingeschossen) sowie noch 20-30 Schuss Schrotmunition dazu (Preise hierzu auf Nachfrage)
Die Waffe kann, nach Absprache, bei mir abgeholt werden.
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Da es sich um eine Privatverkauf handelt: Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt. Darüber hinaus gilt folgendes und der Käufer akzeptiert diese Bedingungen durch Gebotsabgabe. Der Verkäufer versichert, dass es sich bei den genannten Gegenständen um von ihm rechtmäßig erworbenes Eigentum handelt und dass an ihnen keine Rechte Dritter bestehen. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Verkauf innerhalb von zwei Wochen unter Angaben der Personalien des Erwerbers der zuständigen Behörde mitzuteilen und ihr die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Übergangs vorzulegen. Der Verkäufer hat sich versichert, dass der Käufer über eine entsprechende Erwerbsberechtigung verfügt. Für Jagdscheininhaber genügt für Jagdlangwaffen die Vorlage eines gültigen Jahresjagdscheins. Ansonsten ist ein gültiger Voreintrag in der Waffenbesitzkarte des Käufers erforderlich. Der Käufer kauft die Waffe wie besehen, in diesem Fall durch das Angebot vollumfänglich dargestellt, und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Er hat den Erwerb innerhalb einer Frist von zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen. Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Kaufvertrag bestehen nicht.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Kaufabwicklung:
1) Der Käufer gibt das höchste Gebot ab.
2) Der Käufer übermittelt an den Verkäufer die oben benannten Dokumente, Kopie des Personalausweise und nennt seine zuständige Waffenbehörde.
3) Der Verkäufer klärt Echtheit und Gültigkeit der Dokumente mit der jeweiligen Behörde.
4) Der Verkäufer teilt dem Käufer nach positiver Prüfung der Gültigkeit und Echtheit der Dokumente durch die zuständige Behörde die Kontodaten zwecks Überweisung mit.
5) Versand der Ware nach Zahlungseingang
6) Käufer und Verkäufer lassen die Waffe bei der jeweiligen Behörde auf der Waffenbesitzkarte ein- bzw. austragen.
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