Holster aus Erbschaft (5): Westernholster in braun für einen Revolver in gutem gebrauchten Zustand
.. zu schade für den Mülleimer. Für mich ist das nichts. Kommt aus dem Nachlass meines Vaters. Das Ding hing im Partykeller an der Wand. Markierungen (sofern vorhanden) habe ich fotografiert. Der hier ist speziell vernäht und sieht sehr professionell gefertigt aus (bitte meine Fotos ansehen). Markierungen: Small 357 an den Patronenlaschen und KASSNAR Made in Spain. Macht noch einen sehr guten Eindruck. Das Leder ist noch mit schöner Patina erhalten.
An den Patronenlaschen sind noch grüne "Reste". Die habe ich nicht weggemacht. Es handelt sich hier um Oxidreste (wohl Kupferspan) von alten Patronen, welche ich entsorgt habe. Das mag der neue Besitzer reinigen...
Verkauft wie aufgefunden. BITTE GENAU MEINE FOTOS ANSEHEN.
Mein Sohn hat den Gürtel anprobiert. Er passt gut. Mein Sohn hat eine Taillenweite von 90 cm. Ich habe auch ungefähr soviel cm gemessen.
Bitte genau meine Bilder ansehen. Sie bieten auf das was Sie hier sehen. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe Fotos von jeder Seite gemacht. Ich habe davon letztendlich keine Ahnung. Will nur meine Garage leer machen. Bitte hinterher nicht meckern, dass dieses oder jenes nicht gefällt. Meine Eltern waren Nichtraucher und hatten keine Tiere!
HABE NOCH MEHRERE HOLSTER EINGESTELLT! KAUFEN SIE MEHR, DANN SPAREN SIE VERSANDKOSTEN!
Der Käufer zahlt für die Versendung als DHL Paket 7,69 EUR (nur innerhalb Deutschlands!).
Keine Nachverhandlungen und keine Rücknahme! Bitte Fragen vor Ablauf der Auktion stellen. Ansonsten bitte Finger von der Maus! Dafür besten Dank!
Der Artikel wird "so wie er ist", nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben, von einer Privatperson verkauft, was bedeutet:
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich
zustehenden Garantie- und Gewährleistungs-Bedingungen bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert automatisch
mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 Fernabsatzgesetz
handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz hat.
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