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Artikelbeschreibung
Die legendäre Walther P99 als Schreckschusspistole im Kal. 9mm P.A.K. ist bestens zur Selbstverteidigung geeignet und gehört ebenso in jede gut sortierte Waffensammlung.
Die Pistole ist eine der modernsten und innovativsten Fausfeuerwaffen der heutigen Zeit. Waffenkenner weltweit sind fasziniert vom Bedienkomfort, der größtmöglichen Sicherheit durch den Entspanndrücker und der dennoch schnellen Feuerbereitschaft.
Mit ihrem zweireihigen Magazin bietet die P99 SRS-Waffe (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe) eine hohe Schusseffizienz von 15 Schuss. Das ergonomisch geformte Griffstück liegt sehr gut in der Hand und ist wie beim Original aus robustem Polymer.
Die Pistole macht technisch wie optische einen hervorragenden Eindruck - ebenso wie das sehr gut verarbeitete Innenleben. Da die meisten Komponenten gut zugänglich sind, macht auch die Reinigung keine großen Probleme.
Auch im Kino macht die P99 eine gute Figur und ist eine der Lieblinge des bekanntesten Geheimagenten der Welt - denn der verlässt sich in seinen Filmabenteuern stets auf "seine" P99. Bewährte, bekannte Walther Qualität "Made in Germany" eben.
Lieferumfang:
Walther P99 Schreckschuss Pistole 9 mm P.A.K. schwarz
Abschussbecher f. Signalmunition
Reinigungsbürste
Handbuch
Details zu Walther P99 Schreckschuss Pistole 9mm P.A.K.:
Kaliber: 9mm P.A.K.
Magazinkapazität: 15 Schuss
Abzug: Double-Action
Entspannhebel
Sicherung: Fallsicherung
Länge: ca. 180 mm
Höhe: ca. 136 mm
Gewicht: ca. 660 g
Farbe: schwarz
Marke: Walther
Aus Nachlass ab 1 €
Baureihenzulassung für Pistolen / Revolver
PTB-Nr.:
762
weitere Angaben:
Am 05.04.2026 um 20:07:34 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen)
Der Erwerb und Besitz derartiger Gegenstände bedarf keiner Erlaubnis, es gilt das
Mindestalter von 18 Jahren.
Die SRS-Waffen dürfen ohne weiteres im privaten Umfeld zuhause oder auf dem
eigenen Grundstück geführt werden.
Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTBZulassungszeichen in der Öffentlichkeit, ist der sogenannte
„Kleine Waffenschein“ erforderlich.
Voraussetzungen für die Erteilung des "Kleinen Waffenscheins" sind neben der
üblichen Volljährigkeit (18. Lebensjahr), auch die Zuverlässigkeit und die
persönliche Eignung.
Der Antragsteller braucht allerdings - anders als bei echten Schusswaffen - keine
Sachkunde für die PTB-Waffe nachweisen.
Es ist nicht erforderlich, bei Beantragung des "Kleinen Waffenscheins" eine Waffe
bei der Waffenbehörde vorzulegen. PTB-Waffen unterliegen nicht der
behördlichen Registrierung.
Wer die Waffe in der Öffentlichkeit dabei hat (führt), muss immer den "Kleinen
Waffenschein" und auch seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Die Waffe
darf nur am Körper verdeckt getragen werden.
Wird jemand beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis, d.h. ohne den "Kleinen
Waffenschein" angetroffen, dann stellt das eine Straftat dar. Es droht unter
Umständen eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe(n).
Bitte unbedingt beachten:
Das Schießen in der Öffentlichkeit ist auch mit dem "Kleinen Waffenschein"
verboten. Das gilt ausdrücklich auch zu Silvester! Ausnahmen gibt es nur in
wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- / Filmaufführungen oder als Startsignal bei
Sportveranstaltungen.
Die PTB-Waffen sollen ausschließlich der Verteidigung (Notwehr, Nothilfe,
Notstand), oder der Signalgebung dienen.
Gas- und Schreckschusswaffen, die kein PTB-Zeichen haben, unterliegen stets
der Erlaubnispflicht wie eine echte Waffe (Eintragung in eine
Waffenbesitzkarte).
Sie sind nicht durch den Kleinen Waffenschein legalisiert !
Quelle: https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-08/2017_08_09_Allgemeines%20zum%20Waffenrecht.pdf
Altersnachweis erforderlich!
Allgemeine Informationen des Verkäufers
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