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06.04.2026 11:10:35
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Walther P99 Neuwertig ab 1 €
Artikel-ID: 20334555  •  Kategorie: Freie Waffen > Pistolen > Walther

Aktueller Preis 89,00 EUR
inkl. MwSt.

Restzeit 6 Tage, 07:30:51
(akt. Zeit: 06.04.2026 11:10:35)
Auktionsdauer 7 Tage
vorauss. Ende: So, 12.04.2026 18:41:26
Gebote 4 ( Gebotsübersicht )
Höchstbieter FAsBeer (70)
  Verkäufer CW_3W_Waffenhandel (108) 
 
 
  Artikelstandort 58089 Hagen
    (Deutschland)
 
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Artikelbeschreibung

Die legendäre Walther P99 als Schreckschusspistole im Kal. 9mm P.A.K. ist bestens zur Selbstverteidigung geeignet und gehört ebenso in jede gut sortierte Waffensammlung. Die Pistole ist eine der modernsten und innovativsten Fausfeuerwaffen der heutigen Zeit. Waffenkenner weltweit sind fasziniert vom Bedienkomfort, der größtmöglichen Sicherheit durch den Entspanndrücker und der dennoch schnellen Feuerbereitschaft. Mit ihrem zweireihigen Magazin bietet die P99 SRS-Waffe (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe) eine hohe Schusseffizienz von 15 Schuss. Das ergonomisch geformte Griffstück liegt sehr gut in der Hand und ist wie beim Original aus robustem Polymer. Die Pistole macht technisch wie optische einen hervorragenden Eindruck - ebenso wie das sehr gut verarbeitete Innenleben. Da die meisten Komponenten gut zugänglich sind, macht auch die Reinigung keine großen Probleme. Auch im Kino macht die P99 eine gute Figur und ist eine der Lieblinge des bekanntesten Geheimagenten der Welt - denn der verlässt sich in seinen Filmabenteuern stets auf "seine" P99. Bewährte, bekannte Walther Qualität "Made in Germany" eben. Lieferumfang: Walther P99 Schreckschuss Pistole 9 mm P.A.K. schwarz Abschussbecher f. Signalmunition Reinigungsbürste Handbuch Details zu Walther P99 Schreckschuss Pistole 9mm P.A.K.: Kaliber: 9mm P.A.K. Magazinkapazität: 15 Schuss Abzug: Double-Action Entspannhebel Sicherung: Fallsicherung Länge: ca. 180 mm Höhe: ca. 136 mm Gewicht: ca. 660 g Farbe: schwarz Marke: Walther Aus Nachlass ab 1 €

Baureihenzulassung für Pistolen / Revolver
PTB-Nr.:   762
weitere Angaben:  


Am 05.04.2026 um 20:07:34 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) Der Erwerb und Besitz derartiger Gegenstände bedarf keiner Erlaubnis, es gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Die SRS-Waffen dürfen ohne weiteres im privaten Umfeld zuhause oder auf dem eigenen Grundstück geführt werden. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTBZulassungszeichen in der Öffentlichkeit, ist der sogenannte „Kleine Waffenschein“ erforderlich. Voraussetzungen für die Erteilung des "Kleinen Waffenscheins" sind neben der üblichen Volljährigkeit (18. Lebensjahr), auch die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Der Antragsteller braucht allerdings - anders als bei echten Schusswaffen - keine Sachkunde für die PTB-Waffe nachweisen. Es ist nicht erforderlich, bei Beantragung des "Kleinen Waffenscheins" eine Waffe bei der Waffenbehörde vorzulegen. PTB-Waffen unterliegen nicht der behördlichen Registrierung. Wer die Waffe in der Öffentlichkeit dabei hat (führt), muss immer den "Kleinen Waffenschein" und auch seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Die Waffe darf nur am Körper verdeckt getragen werden. Wird jemand beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis, d.h. ohne den "Kleinen Waffenschein" angetroffen, dann stellt das eine Straftat dar. Es droht unter Umständen eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe(n). Bitte unbedingt beachten: Das Schießen in der Öffentlichkeit ist auch mit dem "Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt ausdrücklich auch zu Silvester! Ausnahmen gibt es nur in wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- / Filmaufführungen oder als Startsignal bei Sportveranstaltungen. Die PTB-Waffen sollen ausschließlich der Verteidigung (Notwehr, Nothilfe, Notstand), oder der Signalgebung dienen. Gas- und Schreckschusswaffen, die kein PTB-Zeichen haben, unterliegen stets der Erlaubnispflicht wie eine echte Waffe (Eintragung in eine Waffenbesitzkarte). Sie sind nicht durch den Kleinen Waffenschein legalisiert ! Quelle: https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-08/2017_08_09_Allgemeines%20zum%20Waffenrecht.pdf


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