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Thompson Trommelmagazin 100 Schuss, Auto-Ordnance Corporation: Typ C
Artikel-ID: 20415803  •  Kategorie: Sammlerwaffen/-munition > Zubehör

Aktueller Preis 550,00 EUR
Restzeit 17 Tage, 10:41:13
(akt. Zeit: 02.07.2026 07:36:54)
Auktionsdauer 3 Wochen
vorauss. Ende: So, 19.07.2026 18:18:07
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Artikelbeschreibung

Auto-Ordnance Corporation: Trommelmagazin Typ C für Maschinenpistole Thompson,

Kapazität: 100 Patronen, Kaliber: .45, Patrone: .45 ACP, Nr.: 0436

Trommel vorne beschriftet mit: Magazine Type „C“ – Thompson Submachine Gun - 100 Cartridges Cal. 45 – Wind To 15 Clicks – No. 0436 – Trademark Thompson - Reg. U.S. Pat. Off - Wind to 15 Clicks (Thompson im Logo geschrieben)

Trommel hinten beschriftet mit: Auto Ordnance Corp. – New York, USA – Patended July 27, 1920 Dec. 7.1920 – No. 0436

Sehr guter Zustand, siehe Fotos, diese zählen zur Beschreibung. Im original Karton mit original einseitig bedruckter Bedienungsanleitung auf Blatt.

Thompson Drum Magazine 100 rounds.

Hintergrund: Für die von Colt produzierte Thompson-MP produzierte die Auto-Ordnance Corporation 1921 das 50er-Trommelmagazin „L“, Preis damals US-$ 18.- . Später folgte das 100-er-Trommelmagazin „C“, Preis damals US-$ 20.- . Hiervon wurden rund 5000 Stück hergestellt. Bekannt wurden beide Trommelmagazine in Verbindung mit der Thompson M1928 A1 aus den Chicago-Gangster-Filmen zur Zeit der Prohibition, der Chicago Typewriter, die Tommy Gun, der Trench Broom oder einfach The Thompson Submachine Gun. Also das klassische Modell mit Pistolenhandgriff und Kühlrippen am Lauf. Es kam ja in zahlreichen Humphrey Bogart- und Privatdetektiv- sowie Film Noir-Filmen (Schwarze Serie) vor. Das 100-er-Trommelmagazin „C“ war geladen zusammen mit der ohnehin nicht leichten MP natürlich sehr schwer, so dass es teilweise auf den Seitenwagen der Polizeimotorräder auf einer kleinen Lafette montiert war.

Im Jahr 1990 legte die Firma Numrich Arms Corporation of West Hurley, New York unter Auto-Ordnance of West Hurley, New York eine Neuauflage des 100-er-Trommelmagazins „C“ auf und verbesserte sie ab 1991. Ab dem Jahr 1994 waren dann Magazine mit hoher Kapazität in den USA verboten. Diese Regelung wurde ab 2004 wieder aufgehoben. Kahr Arms in Blauvelt, New York, produzierte seit 1999 die Thompson MPs, seit 2004 auch wieder die (Trommel-)Magazine. Diese speziell für die halbautomatische Thompson M1927 A1.

ACHTUNG: Verkauf nur an EWB!

Für diese Art Magazine mit hoher Kapazität benötigt der Käufer/Händler in Deutschland eine EWB seiner Behörde, denn sie sind seit einigen Jahren nicht mehr frei erwerblich! Ein Käufer aus dem Ausland benötigt eine Einfuhrgenehmigung von seiner Behörde. Ich dann eine Verbringungserlaubnis, diese kostet mich € 50.- , d.h. diese Kosten werden auf den Kaufpreis aufgeschlagen! Die Einfuhrgenehmigung entfällt, wenn diese Art Magazine in dem Einfuhrland frei erwerblich sind (wie z.B. in Tschechien). Dann benötigt meine Behörde eine Bestätigung dieser Behörde, das dem tatsächlich in diesem Land so ist.

Versand in Deutschland mit Waffentransporteur € 45,00.- . Ins Ausland teurer, Preis muss erfragt werden.

Hinweise: Auf Wunsch sende ich Ihnen gerne weitere Fotos/Nahaufnahmen zu. Verkauf nur gegen gültige Erwerbsberechtigung an berechtigte Sammler, Händler oder Büchsenmacher mit Vorlage der Berechtigung sowie der NWR-Nummern und den Kontaktdaten ihrer zuständigen Behörde. Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, schließe ich hiermit Gewährleistung sowie Umtausch, Rückgabe oder Wandlung explizit aus. Der Verkauf erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Versand der Ware erfolgt nach Geldeingang und dem Nachweis der Erwerbsberechtigung. Versandkosten sind nur für den Versand innerhalb Deutschlands gültig. Bieter aus dem Ausland bitte Versandkosten erfragen. Bitte unaufgefordert zahlen, vorher die Erwerbserlaubnis senden. Bei Zahlungen und E-Mails ist die eGun-Auktionsnummer anzugeben. Die Erwerbserlaubnis muss gut lesbar, vollständig ohne Überdeckungen und mit allen Angaben als druckbare Grafikdatei/Foto an mich übermittelt werden. Wer diese Bedingungen nicht einhalten will, sollte nicht bieten. Wer nach einem Höchstgebot diese Bedingungen ignoriert, kommt auf die Schwarze Liste! Wer ohne Erwerbserlaubnis bietet und Höchstbieter wird, muss den Höchstpreis bezahlen, auch wenn er wegen fehlender Erwerbserlaubnis den Gegenstand nicht erhalten kann. Dies ist zwingend und ich werde auf dem Rechtsweg diese Forderung einklagen, denn die Bedingungen, unter denen auf meine Angebote geboten werden können, sind vorher bekannt und von eGun unzweideutig genannt worden. Außerdem kennt der Erwerber die Forderungen des Waffengesetzes, da er sachkundig im Sinne des WaffG ist. Verkauf innerhalb Deutschlands gegen Vorkasse per Überweisung oder Barzahlung bei Abholung. Der Käufer trägt Versandkosten von € 45,00.- innerhalb Deutschlands, auf Inseln oft mehr.






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Wichtiger Hinweis! Der Verkauf zwischen EU-Staaten muss mit dem "EU-Export-Formular" abgewickelt werden. (S. Hilfethema "vereinfachter EU-weiter Waffenverkauf")
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