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06.05.2024 17:41:44
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von 'CCarling'

_________________________________________________________ Schweden: Laut gesetz sind hier alle Kleinteile, Platzpatronen für Schreckschusswaffen und Magazine ohne EWB / WAFFENLIZENZ legal / frei. Nur teile, für die in Schweden EWB erforderlich ist, sind Munition für scharfe Waffen, komplette Waffen und Schreckschusswaffen oder Lauf, Trommel, scharfe Schlitten und Rahmen. Paintballwaffen und Luftgewehre sind ab 18 Jahren ebenfalls legal. Luftgewehre können mit Druckluft, Gas oder CO2 betrieben werden. Auch Feder- oder Gaskolben. Alle oben genannten freien Waffen dürfen eine maximale Kraft von 10 J haben Replikwaffen können aus jedem Material hergestellt werden, auch aus Stahl oder ähnlichem, solange sie von Anfang an als Replikwaffe konstruiert sind und keinen hervorstehenden Schlagbolzen enthalten dürfen. Fässer dürfen keine patrone aufnehmen können, wenn das Fass nicht blockiert ist. Wenn der Lauf blockiert ist, darf eine Dummy / Replik-Waffe eine patronen abfeuern, solange sie nicht abgefeuert werden kann. // Christian Carling // Sweden __________________________________________________________

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