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25.04.2024 19:30:15
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von 'Coleslaw'

Gewährleistung Das neue Gewährleistungsrecht seit 1.1.2002 zwingt mich dazu, folgende Angaben zu machen: Ich bin kein Händler! Es gibt keine weitere Gewährleistung oder Garantie. Keine Nachverhandlungen. Kein Kauf auf Probe. Keine Warenrücknahme. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren - auch bei Privatkäufen vor. Jeder der über 793 400 Egun-Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf hingehen, die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen (Eine der vielen Schnaps-Ideen der EU-Bürokraten). Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiteren Rechtsangleichung nach Deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistungsgarantie ausdrücklich frei. Stand der Dinge: 01. Januar 2014

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