eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
28.03.2024 14:46:28
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von 'Eifel55'

Jeder Bieter ist vor Gebotsabgabe (Sofortkauf) aufgefordert, die Ware zu besichtigen. Ich bitte Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Mit der Abgabe eines Gebots (Sofortkauf) gelten alle Mängel (auch die hier nicht aufgelisteten) als akzeptiert. Es wird keine Nachverhandlungen geben! Der Bieter akzeptiert, dass er bei Nichtabnahme 30 % der Verkaufssumme und alle anfallenden eGun Gebühren als Aufwandentschädigung zahlt. Rechtlicher Hinweis an "Spaßbieter" und "Nichtzahler": Da in letzter Zeit die Anzahl derjenigen, die wohl nur aus Spaß mitbieten und dann die Ware nicht abnehmen bzw. keinerlei Zahlung leisten, erheblich zugenommen hat, sind die nachstehenden Hinweise für diese Personengruppe leider mittlerweile notwendig: Gebote sind verbindlich (siehe auch eGun-Richtlinien). Der Höchstbieter (Sofortkäufer) ist zur Abnahme der ersteigerten (gekauften) Ware verpflichtet. Nach Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden (Käufer), dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind und stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes!!! Der Artikel wird "so wie er/sie ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes (Sofortkaufs) erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren, sowie auf die Sachmängelhaftung zu verzichten. D.h. die Ware wird hiermit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB bin ich gezwungen, Sie darauf hinzuweisen, dass der Artikel als Gebrauchtware von Privat unter Ausschluss jedweder Gewährleistung von mir verkauft wird. Die angebotene Ware ist gebraucht, sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Irrtümer in Art und Beschreibung bleiben vorbehalten. Eine Wandlung oder Rücknahme ist nicht möglich. Bitte stellen Sie ihre Fragen, bzw. besichtigen Sie die Artikel vor Abgabe eines Gebotes! Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes (Sofortkaufes) erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Garantie& Umtauschrecht bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Privat an Privat nach § 13 BGB. Die Auktion erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Gemäß § 447 BGB gilt, dass mit Übergabe an den Versand die Gefahr auf den Käufer übergeht. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware. Dies steht aber oft in keinem Verhältnis. Sorry für den langen Text, aber das sollte so sein. Natürlich wäre es mir am liebsten wenn der Käufer die Ware abholen würde, hier gibt es noch vieles zu sehen aus dem Qutdoorbereich usw. in der Regel nehme ich mir auch gerne Zeit für eine Unterhaltung mit Kaffee oder einem Kaltgetränk ;-) Auf Anfrage gebe ich auch gerne meine Mobilnummer an! Noch eine nette Geschichte wie es zu der negativen Bewertung kam. Vor Jahren verkaufte ich ein kleines Luftgewehr der Marke "Jung Roland" an einen relativ jungen Egunner. Das Gewehr aus den frühen 60er Jahren war noch gut in Schuß aber halt relativ klein (weswegen ich es verkaufte), dem Käufer war es wohl auch zu klein und er behauptete etwas von Rost und Beschädigung was natürlich nicht der Wahrheit entsprach, aber was will man machen? Er bewertete mich also negativ. Nach vier Wochen hat er dann das Gewehr mit meinem Text und meinen Bildern hier verkauft und vom Käufer eine sehr gute Bewertung erhalten! Alles klar!? Es lebe das Bewertungssystem! Wer mir Schrott verkauft d.h. der tatsächliche Zustand der Ware weicht stark von der Beschreibung ab, der wird auch dementsprechend bewertet. Dümmliche Rache Bewertungen ignoriere ich bis zu einem gewissen Grad, sollte mir jedoch dadurch ein finanzieller Schaden entstehen habe ich auch keine Hemmungen einen RA einzuschalten, dazu bezahle ich seit 35Jahren reichlich Beiträge an die Rechtsschutzversicherung.

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