eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
24.04.2024 12:01:45
Werbung


Suchvorschläge sind aus - Erweiterte Suche
Sie sind nicht eingeloggt - einloggen

von 'Jan_Berlin'

Hinweise bitte lesen und beachten.

Eine Haftung für Sachmängel wird ausgeschlossen. Ich bin Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, deshalb besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Die Beschreibung des Artikels erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Bitte zahlen Sie die gekaufte Ware innerhalb von 7 Tagen. Am gelungenen Ende bitte ich dann noch um eine Bewertung, so wie ich sie auch abgebe. Danke für Ihr Interesse.

Rechtlicher HINWEIS Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Führen von Gas- und Signalwaffen Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert. Schießen mit Gas- und Signalwaffen Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Ausnahmen: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum - durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Genehmigung - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Staet- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Zeitgeschichtliche und militärhistorische Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 werden ausschließlich nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens angeboten. Mit Abgabe der Bestellung verpflichtet sich der Käufer zur Einhaltung der §86 und §86a StGB. Lesen sie vor Abgabe eines Gebotes meine myGun seite!


Copyright (c) 2002-2024 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. • Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. • Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung an.

ImpressumKontaktzur mobilen AnsichtEU-Schlichtungsstelle bei Online-Streitigkeiten
request time: 0.004062 sec - runtime: 0.042641 sec