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29.09.2025 07:34:19
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von 'Kinderbefreiung'

Vorsorge tut nicht weh.

Sich die Kinder klauen zu lassen, umso mehr.

Drum baut der kluge Mensch vor und nutzt die Vorsorgevollmacht nach § 1776 BGB, das sog. ELTERNTESTAMENT.


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