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13.10.2025 22:01:30
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von 'MFG1979'

Waffenversand: Auf Grund gesetzlicher Vorgaben ist der Versand von Waffen nur noch per Spezial-Paketdienst „GO“ möglich. Die Waffe darf nur vom tatsächlich Empfangsberechtigten entgegengenommen werden und wird auch nur diesem ausgehändigt. Die Empfangsberechtigung muss dem Boten durch Licht- bildausweis nachgewiesen werden. Die Zustellung ist nur zu üblichen Geschäftszeiten und auch nur einmal möglich. Bei der erfolglosen Zustellung muss die Waffe auf Grund von Zwischenlagerverboten unverzüglich an den Absender zurück gesandt werden. Die Kosten hierfür sind vom Käufer zu tragen. Von den entsprechenden Versandkosten berechnen ich anteilig pro Paket 30,– Euro.


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