von 'Ordonnanzschuetze'
Laut der neuen EU-Verordnung, muss nun auch bei Privatverkäufen eine Garantie von einem Jahr gewährleistet werden. Diese Garantie kann ich als privater Verkäufer von meist gebrauchten Artikeln nicht gewähren. Mit der Abgabe eines Gebotes verzichten Sie automatisch auf diesen Garantieanspruch. Da die Bewertungsmoral der eGuner sehr unterschiedlich ist, bewerte ich als Verkäufer erst nachdem ich selbst bewertet wurde. Als Käufer erfolgt die Bewertung der Verkäufer durch mich gleich nach Erhalt der Lieferung.
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