eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
26.04.2024 15:11:40
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von 'Waldläufer64'

Liebe eguner,

meine Auktionen auf egun haben kein wirtschaftliches oder gewerbliches Interesse, 

Das deutsche Fernabsatzrecht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Beim Verkauf nutze ich als Privatperson die mir zustehende Möglichkeit zum Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte für die von mir angebotenen Artikel. Damit sind mit Gebotsabgabe eine Wandelung, Minderung und Rücknahme oder Garantie ausgeschlossen. Die Artikel die ich hier einstelle, werden von mir nach bestem Gewissen beschrieben.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, das auch Munition, nur nach den gesetzlichen Vorschriften, von mir versendet wird. Das geht eben nur über einen Kurierdienst, die dafür eine Berechtigung besitzen und kostet leider auch mehr.

Bitte beachten Sie, dass ein normaler Versand von Munition über DHL, DPD, Post oder Hermes verboten ist. Nicht nur, dass diese Unternehmen es ablehnen Gefahrgut 1.4S zu transportieren, es ist auch keine Garantie gegeben, dass eine unberechtigte Person, in den Besitz des Paketes kommt.

Selbst wenn Sie Munition hier auf egun ersteigern oder kaufen, wo es schon am Preis oder Beschreibung des Versandunternehmens ersichtlich ist, dass es zu keiner persönlichen Übergabe an den Berechtigten kommen kann, handeln Sie vorsätzlich gegen das Sprengstoffgesetz sowie Waffengesetz. Was zum Entzug der Zuverlässigkeit führen wird und dann ist Schluss mit dem Hobby und das nur um ein paar Euro zu sparen.

                            Zur Erinnerung, hier der Auszug der egun AGB

Angebote und Versand erlaubnispflichtiger Waffen und Munition

Waffen und Munition, die nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland einer Erlaubnis bedürfen, können nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen angeboten werden. Deshalb muss in der Artikelbeschreibung der Zusatz "Erwerbsberechtigung (EWB) erforderlich" enthalten sein. Gewerbliche Anbieter sind zur Angabe Ihrer kompletten Anschrift in der Artikelbeschreibung verpflichtet. Der Verkäufer eines EWB-pflichtigen Artikels muss sicherstellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen. Für die Erfüllung der waffenrechtlichen Voraussetzungen hat jeder Verkäufer selbst Sorge zu tragen, um strafrechtliche Konsequenzen auszuschließen.

 

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