eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
25.04.2024 23:25:47
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von 'nowman'

Hallo Leute, was mich hier masslos stört. Immer wieder die gleichen oder ähnliche Texte z.B.: Ein mögliches Zitat: Die Abgabe erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis. Meine Frage: Welche Bestimmungen sollen das sein? Meine Berichtigung: Ausweise darf sich ausschließlich die Polizei (Behörden) zeigen lassen. Ausnahme sind gewerbliche Waffenhändler. Das private Kaufvertragsrecht wird nach wie vor durch das BGB §433-479 geregelt. Rechtsgeschäfte dürfen ohnehin nur Volljährige abschließen. Am einfachsten wäre doch die Altersfeststellung bei Übergabe durch die Post. Warum machen Sie das nicht, wenn Sie sicher gehen wollen. Als Burner sind das meist Leute, selbst ohne ID: Meine Frage dazu: Weiterhin haben Sie sich selbst auch nicht legimitiert. Woher weis der Käufer, dass Sie alt genug zum verkaufen sind. Hinterlegen Sie ihre Ausweisdaten bei eGun, da bekommen Sie eine ID, als geprüftes Mitglied. Also Leute nutzt die ID und im Zweifelsfall die Alterfeststellung Was noch im BGB geregelt ist, sind die Versandkosten. Gebt reale Kosten an , und keine Fantasieforderungen. Sollte die geforderten Kosten höher sein als sie tatsächlich sind wäre das Betrug. Anwalt gibt gerne Auskunft dazu, oder einfach mal das BGB lesen. Dann klappts sorgenfrei auch mit Anderen. Versandkosten sind über Hermes besonders günstig. Bereits das kleinste Paket ab 3,60 Euro ist versichert und darf bis 25 kg wiegen. Link dazu:

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