eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
25.04.2024 08:58:22
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von 'parts_nicestuff'

Bedingungen / Rules (for english version use Gooogle translator or similar)

Ich verkaufe hier lediglich privat. Es werden überzählige, doppelte oder nicht ins Sammelgebiet fallende Artikel etc. von mir sowie in Auftrag aus einem Privatmuseum meines Vaters angeboten.

Alle meine Artikel sind frei innerhalb der BRD besitzbar. Manche Arikel erst ab 18, diese sind gesondert gekennzeichnet. Bei diesen Artikeln erfolgt KEIN Versand ohne vorherigen Altersnachweis.

Es wird nur an die bei egun hinterlegte Adresse versendet, Abweichungen davon sind VOR dem Bieten bzw. Kaufen abzuklären.

Kein Versand an Packstationen!

Die Kontodaten sind in der Kauf- bzw. Gewinnermail von egun hinterlegt. Es erfolgt kein extra Versand von Kontodaten.

Ich wohne nicht im Internet oder bin 24/7 dort! Ich habe noch ein reales Leben, auch wenn das heutzutage wohl unüblich ist. Versendet wird in der Regel am Samstag oder Montag, je nachdem wie ich auf Montage bin.

Internationale Versandkosten gib es auf Anfrage und richten sich nach Land, Gewicht, Größe sowie Art der Sendung (Großer Brief, Päckchen usw.)

Ich versende prinzipiell weltweit, es liegt aber in der Verantwortung des Käufers zu prüfen ob diese Artikel in seinem Land erlaubt sind oder gewissen Auflagen unterliegen. Teilweise gibt es auch Importverbote in diversen Ländern für bestimmte Artikel unabhängig vom erlaubten Besitz innerhalb des Empfängerlandes. Ein Zollinhaltserklärung kann je nach Empfängerwunsch ausgefüllte werden. Für etwaige weitere Import- oder Zollerklärungen, nötige sonstige Papiere oder Anmeldungen beim Zoll ist der Käufer selbst verantwortlich - ebenso für eventuell anfallende Zollgebühren. Ich hafte nicht für vom Zoll einbehaltene oder beschlagnahmte Ware!

Zum Versand:

 Täglich gehen der Post ca. 70.000 Briefe & 2.000 Paket verloren…

Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers.

 

 

ICH HAFTE NICHT FÜR VERLORENE PAKETE! Diesen Anspruch hat der Käufer selbst gegenüber dem Diesntleister geltend zu machen, der Verkäufer muss dem Käufer aber alle entsprechende Nachweise zur Verfügung stellen. Kann er das nicht oder hat entgegen des vom Käufer bezahlten Versandservices einen mit geringerer oder keiner Versicherung gewählt ,ist er für den entstandenen Schaden haftbar. Bei unversicherten Sendungen geht ab Versand das Risiko auf den Käufer über, Vorraussetzung ist das der Käufer auch eine versicherte Versandart hätte wählen können und somit das Risiko bewusst in kauf genommen hat. Der ausführliche Rechtstext hierzu:

Beim Versendungskauf geht die Gefahr beim Privatverkauf gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt. In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über. Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass dem Verkäufer der Nachweis der Übergabe des Paketes an den jeweiligen Versanddienstleister obliegt. Hier sollte man im Zweifel bei größeren Geschäften einen Zeugen bemühen. Für den Käufer bekommt in diesem Zusammenhang der Aspekt der gewählten Versandart eine bedeutende Rolle, denn er hat den Untergang oder die Beschädigung hier zu tragen. Ein Paketversand ohne Nutzung eines speziellen Postdienstleisters ist daher nicht anzuraten, da hier ein hohes Risiko des Verlustes vorliegt. Kann der Verbleib des Paketes nicht herausgefunden werden, hat der Verkäufer dennoch erfüllt obwohl der Käufer niemals die Ware erhalten hat. Dies ist eine sehr unbefriedigende Situation für den Käufer. Zu empfehlen ist daher ein versicherter Versand (Bspw. DHL Paket, Einschreiben). Hier wird das jeweilige Paket nicht einfach abgelegt, sondern jemand muss den Empfang der Ware gegenzeichnen. Die Nachverfolgung gestaltet sich somit einfacher und das Verlustrisiko ist deutlich geringer. Ein weiterer Vorteil der Einschaltung eines Postdienstleisters ist, dass bei Verlust ein Anspruch gegen diesen besteht. Den Anspruch kann der Käufer aus abgetretenem Recht selbst gegenüber dem Postdienstleister geltend machen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Käufer die Versandart wählen kann (§ 447 Abs. 2 BGB). Hat der Verkäufer eine andere als die vom Käufer gewählte Versandart vorgenommen – z.B. den Gegenstand nur als Paket ohne Einschaltung eines speziellen Postdienstleisters – so haftet er dem Käufer gegenüber für den dann eingetretenen Schaden (§ 447 Abs. 2 BGB).

 

Vielen Dank!

 


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