Jeder Bieter erklärt mit Gebotsabgabe ausdrücklich seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften der §§ 86 und 86a StGB , wonach zeitgeschichtliche und militärische Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staaatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung oder der uniformkundlichen und militärhistorischen Forschung erworben und genutzt werden dürfen. Dies gilt ebenso bei Abgabe an dritte Personen. Ich offeriere diese Gegenstände und akzeptiere die Gebotsabgabe ausschließlich aus den obengenannten Gründen.