Zur  gesetzlichen Gewährleistung:

Bitte beachten Sie die folgenden Verkaufsbedingungen. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dies bedeutet, das Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären.  Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers - es sei denn ich versende als versichertes Paket - dann haftet der Zustelldienst. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das neue EU-Recht sieht eine Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Ver-/ Kauf(s)preis.

Zum Thema Versand:

Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf). D.h. wenn Päckchen, Maxibriefe oder ähnliches ohne Beleg verloren gehen, haftet der KÄUFER (!). Bei versicherten Paketen und Einschreiben existiert ein Absendenachweis mit dem ein Nachforschungsantrag bei dem jeweiligen Versandunternehmen gestellt werden kann; aber auch hier besteht keine Haftung oder Ersatzlieferung. Entsprechende Forderungen sind dann direkt an das Versandunternehmen zu richten.

Kein Nachverhandeln, weitere Bilder können, vor dem Kauf angefordert werden