Privatverkauf eines Gebrauchtartikels. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf eine Sachmängelhaftung, Garantie oder Gewährleistung zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.