Vertragsabschluss Die Kaufverträge gelten als geschlossen, wenn Sie durch mich bestätigt wurden oder die Lieferung ausgeführt ist. § 3 Waffengesetz Hinweise zum Waffenrecht ab dem 1.4.2003 Liebe Bieter, hier möchte ich Ihnen die wichtigsten Fragen zum aktuellen Waffengesetz beantworten. Indem Sie auf meine Auktionen mitbieten, bestätigen Sie, dass Sie auf die Erfordernisse eines kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein hingewiesen worden sind ( § 35 Abs. 2 WaffG-neu). 1. Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Gas-, Signalwaffen (frei verkäufliche Waffen) Der Erwerb und Besitz der o.g. Waffen, die ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist für Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei. 2. Führen von Schreckschuss-, Gas-, Signalwaffen (frei verkäufliche Waffen) Nur wenn Sie die o.g. Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums führen wollen, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis, dem sogenannten „Kleinen Waffenschein“. ( § 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu) Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie mit Ihrer Gas-/ Signalwaffe nur in Ihrer eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen wollen, brauchen Sie keine Erlaubnis. 3. Schießen mit Schreckschuss-, Gas-, Signalwaffen (frei verkäufliche Waffen) Das Schießen mit o.g. Waffen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Das Schießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester von eigenen befriedetem Besitztum oder vom befriedetem Besitztum eines anderen, mit Zustimmung des Inhabers, ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit ( also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten etc. ) entspricht. Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann 1. durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, 2. zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichjen Betrieben d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt- und Versandhandel) ist beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf das Erfordernis des Kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein hinzuweisen und dieser Hinweis zu protokollieren (§ 35 Abs. 2 WaffG-neu). Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich einer Versandkosten- und Verpackungspauschale innerhalb Deutschlands. Irrtümer bei Abbildungen, Farbgebungen, Artikelbeschreibungen und Preisen behalten ich uns vor. Die Lieferung erfolgt innerhalb von fünf Tagen ab Zahlungseingang auf meinem Konto.