Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklärt Ihr/ Sie/ Du euch ausdrücklich damit einverstanden, auf die gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bietet nicht, wenn Ihr mit diesen Regeln nicht einverstanden seid. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Viel Spaß beim bieten!