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  einen Kauf widerrufen  

Mit dem Widerrufs‑Button kann ein Käufer einen Kaufvertrag widerrufen, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Der Button führt zu einem kurzen Formular, das den Widerruf an den Verkäufer übermittelt.

Wann erscheint der Button?

 

Der Button wird angezeigt, wenn:

  • der Kauf per Sofortkauf oder Preisvorschlag zustande kam.
  • der Verkäufer gewerblich ist.
  • die Widerrufsfrist noch läuft
  • der Käufer eingeloggt ist
  • der Kauf diesem Käufer gehört

Auktionen: Für Käufe, die durch ein Gebot zustande kamen, besteht kein Widerrufsrecht. → Der Button erscheint dort nicht.

Widerrufsfrist: Über den Beginn der Widerrufsfrist – und damit deren Ablauf – haben wir keine Informationen; die Option bleibt also technisch bestehen, solange der Artikel im System ist.

Wo finde ich den Button?

 
  • im Footer: Link „Widerruf erklären“ → Übersicht aller widerrufbaren Käufe
  • im Benutzerkonto: Direkt beim jeweiligen Kauf, sofern widerrufbar

Wurde ein Artikel mehrfach gekauft, wird zuerst eine Auswahl angezeigt.

Was passiert nach dem Widerruf?

 
  • Der Verkäufer wird automatisch informiert.
  • Der Kauf wird als „Widerruf erklärt“ markiert.
  • Der Käufer erhält eine Bestätigung per E‑Mail.
  • Der Verkäufer erhält die Möglichkeit, den Widerruf zu bestätigen oder ihn abzulehnen.

Die Rückabwicklung des Kaufs klären Käufer und Verkäufer untereinander.

Der Button wird nicht angezeigt, wenn

 
  • der Kauf durch ein Gebot auf eine Auktion zustande kam.
  • der Verkäufer als privater Nutzer registriert ist.

Hinweis zu B2B/B2C

Das Widerrufsrecht hängt vom Verkäufer, nicht vom Käufer ab.

  • Ist der Verkäufer gewerblich, gilt das Widerrufsrecht grundsätzlich für alle Käufer, sofern der Kauf nicht durch eine Auktion zustande kam oder das Widerrufsrecht für gewerbliche Käufer in den AGB ausgeschlossen wird.
  • Auf die Anzeige des Buttons hat ein entsprechender Ausschluss keine Auswirkung:
    • eGun prüft nicht, ob ein Käufer privat oder gewerblich handelt.
    • eGun prüft nicht die AGB der Verkäufer.
  • Hintergrund: Wenn ein Verkäufer nicht klar zwischen B2B und B2C unterscheidet, gilt im Zweifel Verbraucherschutz (IHK‑Grundsatz).

Informationspflichten zum Widerrufsrecht (z. B. Widerrufsbelehrung vor Bestellung, Belehrung auf dauerhaftem Datenträger nach Bestellung) liegen ausschließlich beim Verkäufer. eGun stellt nur die technischen Voraussetzungen, um den Widerruf zu dokumentieren.


    


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