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Wichtige
Grundsätze:
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Eine
so genannte Sammlerwaffe....
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| 1. |
kann niemals
eine Waffe sein, die vom Zustand einer Neuwaffe oder einem besonders hergerichteten
Sportgerätes gleichzusetzen ist |
| 2. |
wird wegen
des historischen Modellwertes gleich einer Antiquität erworben : Produktion
vor langer Zeit ausgelaufen |
| 3. |
sollte
wenn nicht anders angegeben, vom Istzustand her , eine funktionstüchtige
Waffe sein. Wer mit dieser schiessen will, sollte sie aus Sicherherheitsgründen
von einem Büchsenmacher prüfen und ggf. neu beschiessen lassen
! |
| 4. |
muss
NICHT von den Funktionsteilen und der Schussleistung einer neuen oder neuwertigen
Waffe aus aktueller Produktion gleichzusetzen sein |
| 5. |
ist
oft Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte alt und unterliegt schon allein durch
Alter/Benutzung/Lagerung dem Verschleiß |
| 6. |
ist
meist erst in den letzten Jahren zu einer Sammlerwaffe geworden, ist jedoch
damals gebaut und konstruiert worden als Gebrauchsgegenstand und Werkzeug
und in dieser Art auch behandelt worden. Als Beispiele mögen dienen:
Eine seit Kauf im Familienbesitz befindliche höchstpreisige Liebhaberflinte,
die nur zu gesellschaftlichen Anlässen präsentiert wurde und somit
heute noch neuwertig ist. Oder aber eine Frontwaffe, die einen oder sogar
zwei Weltkriege überstanden hat und der man das auch ansieht. Beide
Stücke sind für die Sammler interessant , die sich darauf spezilisiert
haben. |
| 7. |
in
der Regel gewartet und auch instandgesetzt worden ( besonders während der
"dienstaktiven Zeit" bei Militär- und Behördenwaffen) , dazu gehört
auch Tausch und Ersatz von Teilen oder neue Oberflächen |
| 8. |
darf
in eGun-Auktionen nur mit aktuellen Original-Bildern der Waffe eingestellt
werden , die den heutigen Zustand darstellen |
| 9. |
kann
durchaus Mängel haben. Aufgrund des Alters und der Benutzung/ Abnutzung,
die jedoch die Schussfunktion nicht negativ beeinflussen, z.B. Korrosion,
Oberflächenschäden usw. Die Schußleistung kann deutlich schlecher
als bei einer Neuwaffe sein |
| 10. |
kann
ein mehr oder weniger "begehrenswertes" Exemplar sein, je nach persönlicher
Sichtweise und Erfahrung. Für den einen eine tolle Bereicherung der eigenen
Sammlung, für den anderen eine uninteressante Platzvergeudung |
| 11. |
hat
in der Regel eine unbekannte Anzahl von Vorbesitzern; somit ist die Historie
kaum dokumentierbar |
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Ergänzende
schriftliche Einzelvereinbarungen vor Gebot zwischen Verkäufer/ Käufer
dringend empfohlen wenn....
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| 1. |
garantierte
Zusagen hinsichtlich Oberflächen, Nummerngleichheit, Teilegleichheit
usw. vom Käufer erwartet werden |
| 2. |
der Käufer
garantierte Zusagen z.B. zum Baujahr benötigt, weil ein Stück zeitlich in
sein Sammelgebiet passen muss. Bei roten Sammler WBKs ist lt. WaffG. der
Erlaubnisinhaber allein dafür verantwortlich, nur solche Stücke
zu erwerben , deren Erwerb ihm von seiner Erlaubnisbehörde gestattet
worden ist. Bei Unklarheiten fragen Sie vor Gebot Ihre Behörde. |
| 3. |
besondere
Anforderungen erwartet werden, als Zusicherung der Eigenschaft des Kaufgegenstandes
nach dem BGB |
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