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T4E HDX 68 Marker

Erwerbsberechtigung (EWB/MES)

EWB: Für diesen Artikel ist eine Erwerbsberechtigung erforderlich (z. B. Waffenbesitzkarte). MES: Für Munition ist ein Munitionserwerbsschein oder eine entsprechende Berechtigung erforderlich. Artikel ohne diese Kennzeichnung sind erlaubnisfrei.

Zustand:
Neu
Versandkosten:
ab 15,00 € (Details)
Artikel-ID:
20366372
Artikelstandort:
Deutschland

Verkäufer

gewerblich

Waffen Kollross (1413)

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Mitglied seit 2005

Waffenhandel Rüdiger Kollross
Karlstraße 21
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Deutschland

Beschreibung

T4E HDX 68 CO2 Kaliber .68

Beschreibung

Produktinformationen "T4E HDX 68 Vorderschaftrepetierflinte Home Defense Xtreme CO2 Kaliber .68"

Die Antwort ist das T4E TX 68 Pump-Action-Gewehr im starken Kaliber .68. Neben der mächtigen Optik und dem beeindruckenden Sound des Durchladens überzeugt es durch seine intuitive Bedienung und die robuste Verarbeitung des Metallgehäuses. Das und die massive Mündungsbremse bringen die Tactical Xtreme 68 auf das satte Gewicht von über 3 kg und sorgen zusätzlich für eine enorme Stabilität im Einsatz. M-LOK-Slots im vorderen Schaftbereich erhöhen die Vielseitigkeit der TX 68.Zuvor lässt sie sich dank des Quick-Piercing-Systems monatelang im Standby aufbewahren. Bereits mit 16 Rundkugeln und mit eingesetzten 12 g CO₂-Kapseln bestückt, reicht ein leichter Stoß auf die Schaftrückseite, um die Kapseln anzustechen. Die sichtbare und spürbare Druckanzeige zeigt die Einsatzbereitschaft immer klar an.Als Munition steht dem Schützen das gesamte Sortiment der T4E-Rundkugeln zur Auswahl.Für den Einsatz als Farbmarkierer empfehlen wir, die TX 68 mit unseren Markingballs (MAB) oder Chalkballs (CKB) zu betreiben. Bei Verwendung klassischer Paintballs mit Gelatinehülle kann es konstruktionsbedingt vermehrt zum Platzen der Kugel beim Zuführen oder im Lauf kommen.

 

Highlights in der Übersicht

einfache Bedienung

Massiver Body

Quick-Piercing-System

passend für Gummi-, Pfeffer-, Kreide- und Farbmakierungsmunition im Kaliber .68

 

Technische Details

Hersteller: Umarex / T4E

Modell: HDX

Kaliber: .68

Magazinkapazität: 16 Schuss

Schusskapazität: bis max. 40 Schuss

Gewicht: 3050g

Gesamtlänge: 896mm

Abzug: Single-Action

Antrieb: 12g CO2 Kartusche

 

Ab 18 Jahren erhältlich!

 

Waffen- und Munitionshandel Kollross - Tel.: 07254-76190 - Mail: waffen@waffen.es

 

Hinweis:

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier:
http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
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Diese Infos erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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Gunni

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