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Bart.Simpson

eGun nutze ich, um den Großteil meiner Sammlung zu veräußern. In diesem Sinne stelle ich keinen Unternehmer dar, wodurch das Fernabsatzgesetz nicht zum Tragen kommt. Kulanzregelungen sind natürlich dennoch möglich. Eventuell kann man auch ein Tauschgeschäft arrangieren.
Gunni

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