Anzeige: Gottlob Brucklacher

Wotanodin

Hallo an Alle. Grundsätzlich bin ich der Meinung, wer etwas ersteigert der sollte dies auch bezahlen und den Kauf abwicklen, dazu gehört auch die Kommunikation zwischen den egun-Partnern. Wer mal was falsches Ersteigert - d.h. es nach Ablauf der Auktion nicht will soll sich melden und den Kontakt aufnehmen - bei einer ordentlichen Kommunikation kann man immer was machen. Und auf Auktionen, für die eine EWB erforderlich ist - bei Angebotsabgabe sollte man auch die richte EWB besitzen.
Gunni

KI-Assistent · Antworten können Fehler enthalten

Hallo, ich bin Gunni! Fragen Sie mich, wo Sie etwas in der neuen eGun-Ansicht finden.