Ab sofort schreibt das neue EU-Gesetz vor, nachfolgenden Vermerk aufzuführen: "Ich verkaufe bei meinen Verkäufen ausschließlich Gebrauchtware, sofern nicht anders beschrieben. Diese Artikel sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Verkäufen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung und keine Rücknahme übernehme. Mit dem Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten!"
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