Reklamar

Waffen-/ Munitionsversand

Der Verkäufer eines EWB - pflichtigen Artikels muss sicherstellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen. Der Verkäufer muss sich vorab darüber informieren, ob der Versand mit dem gewählten Unternehmen (AGB) zulässig ist. Für die Erfüllung dieser waffenrechtlichen Voraussetzung ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich.

Waffen können z.B. mit der Deutschen Post AG im versicherten Paket versendet werden. Es ist dabei die Option "eigenhändig" zu wählen. Das Paket darf nicht speziell gekennzeichnet sein.

Zum Versand von Waffen kann auch folgende Spedition empfohlen werden:

http://www.overnite-online.de/v1/waffen.htm

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Għajnuna
Gunni

L-assistent jagħti gwida ġenerali dwar l-użu, m'għandux aċċess għall-kont tiegħek u ma jagħtix pariri legali. It-tweġibiet jista' jkun fihom żbalji.

Hawn, jien Gunni! Staqsini fejn issib l-affarijiet fl-interfaċċa l-ġdida ta' eGun.