Reklaam

Buschierjagd auf Rothühner in Spanien

Seisukord:
Vt kirjeldust
Eseme ID:
20385843

Müüja

ettevõtja

JonasJagd (61)

Sertifitseeritud eGuni liige

See liige on tõendanud oma isikut eGunile isikutunnistuse, passi või juhiloaga.

100 % positiivseid hinnanguid

Liige alates 2015

Leif-Erik Jonas
Am Haidenhof 12c
9900 Lienz
Österreich

Kõik kasutaja JonasJagd 21 eset

Küsimus müüjale

Kirjeldus

Spanien ist berühmt für seine herausragenden Rothuhnjagden. Die schnell streichenden Vögel faszinieren passionierte Flintenjäger aus aller Welt. Wir bieten traumhafte Buschierjagden für Einzeljäger oder Gruppen von bis zu zehn Schützen an.

Das Jagdgebiet befindet sich zwischen Barcelona und Valencia, etwa 30 km von der Mittelmeerküste entfernt. Die Landschaft besteht aus einem Mosaik von Gebüsch, Gras, Geröll und Fels – ein idealer Lebensraum für die Rothühner.

Ein Jagdtag beginnt gegen 9 Uhr und dauert etwa vier Stunden. In dieser Zeit kann man pro Schütze erfahrungsgemäß mit etwa 10 bis 15 Vögeln in der Luft rechnen. Gejagt wird mit einem oder mehreren gut arbeitenden Vorstehhunden. Jeweils ein bis vier Schützen jagen zusammen. Alternativ können sehr gerne auch die eigenen Hunde mitgebracht werden.

Die Jagdzeit dauert von 01. September bis 15. April.

Die Jäger nächtigen in einer gemütlichen Finca mit großzügigem Aufenthaltsraum, schönen und sauberen Zimmern sowie einer herrlich mediterranen Außenanlage inkl. Pool. Die Finca liegt fernab der nächsten Ortschaft mitten im Jagdgebiet.
Die Küche ist typisch spanisch, ausgezeichnet und reichhaltig. Das Küchenpersonal ist unglaublich nett und zuvorkommend. Hier wird sich jeder wohlfühlen.

Jagdarrangement Buschierjagd auf Rothühner
1 Jagdtag, 2 Nächte Unterkunft in einer traumhaft schönen Finca mitten im Jagdgebiet, erstklassige Vollpension, alle Fahrten im Jagdgebiet, Jagdbegleiter mit guten Vorstehhunden, Jagdlizenz, Versicherung, Bearbeitungsgebühr sowie alle Abschüsse von Rothühnern
pro Jäger € 975,-

Zusätzlicher Jagdtag: € 500,-
Zusätzliche Übernachtung mit Vollpension: € 200,-

Nebenkosten: Anreise, alkoholische Getränke, Trinkgeld, Flughafentransfers (ab € 250,- pro Fahrzeug).

Auf Wunsch:
Nichtjagende Begleitperson: € 200,-/Nacht
Leihwaffe inkl. Munition: € 100,-/Tag
Kombination mit der Jagd auf Beceite-Steinbock (ab € 3.500,-), Mähnenspringer, Rehbock oder Montería möglich.

Gerne senden wir Ihnen detailliertes Infomaterial zu.

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Saatmine ja maksmine

Asukoht: 9900 Lienz (Österreich)

Maksmine: Vt kirjeldust

Saatmine: Saatekulud kannab ostja

Rahvusvaheline saatmine: Jah

Teata rikkumisest

Müüja üldine teave

Leif-Erik Jonas (im Folgenden als JonasJagd bezeichnet) übernimmt im Rahmen seines Gewerbes „Vermittlung von Fischerei- und Jagdmöglichkeiten“ ausschließlich eine vermittelnde und beratende Funktion bei Geschäftsabschlüssen zwischen Fischern und Jägern (im Folgenden Kunden genannt) einerseits und den Anbietern von Fischerei- und Jagdmöglichkeiten andererseits (im Folgenden Anbieter genannt). JonasJagd stellt weder ein Reisebüro noch einen Reiseveranstalter dar, weshalb sich die vertragsgegenständliche Vermittlungs- und Beratungstätigkeit ausschließlich auf die unmittelbare Fischerei- oder Jagdmöglichkeit bezieht und etwaige Reiseleistungen in der alleinigen Verantwortlichkeit des Kunden liegen.


Im Rahmen seines Gewerbes „Reisebetreuung“ begleitet und betreut JonasJagd seine Kunden auf Reisen. JonasJagd tritt auch dabei in keiner Form als Reisebüro oder Reiseveranstalter auf, da die Reiseprogramme entweder von den Kunden selbst oder von Dritten erstellt werden. Die Leistung von JonasJagd beschränkt sich damit ausschließlich auf das Begleiten und Betreuen seiner Kunden.


§ 1 Vertrag und Auftrag


Mit dem Vertragsabschluss beauftragt und bevollmächtigt der Kunde mich, als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Anbieter sowie möglicherweise weiteren Leistungsträgern aufzutreten und die vereinbarten Leistungen abzuschließen. Ein Reisevertrag mit JonasJagd kommt zu keinem Zeitpunkt zustande.


Vor der Gebotsabgabe oder einem SofortKauf auf egun.de müssen der Jagdtermin sowie weitere Details individuell vereinbart werden. Andernfalls verpflichtet sich der Käufer im Falle des Nichtzustandekommens der Jagd, dem Verkäufer die von egun berechnete Verkaufsprovision zu erstatten.


§ 2 Zahlungsbedingungen


Die Zahlungsbedingungen sind Teil jedes von JonasJagd übermittelten Angebots. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist eine Jagd erst mit dem fristgerechten Erhalt der Anzahlung gebucht. Falls im Vermittlungsvertrag keine andere Regelung getroffen wurde, sind geleistete Anzahlungen nicht erstattungsfähig. Der Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittsversicherung sei daher ausdrücklich empfohlen.


Die Endabrechnung basiert auf dem Protokoll, das am Ende des Fischens oder der Jagd angefertigt wird. Reklamationen, die im Protokoll nicht enthalten sind, können keine Berücksichtigung finden.


Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist fällig. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, wird der gesamte Zahlungsverkehr über JonasJagd abgewickelt.


Absprachen, die zwischen dem Kunden und dem Anbieter oder einem Dritten direkt getroffen wurden, können nicht anerkannt werden. Dasselbe gilt für Zahlungen des Kunden an den Anbieter oder einen Dritten, außer im Jagdvertrag wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen.


Das erlegte Wild bzw. die gefangenen Fische, einschließlich all ihrer Teile und Trophäen, verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters. Eine Auslieferung von Trophäen oder anderen Teilen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.


§ 3 Leistungen


JonasJagd definiert alle Leistungen und Preise im jeweiligen Jagdangebot und Jagdvertrag klar. Anderslautende und weiterreichende Absprachen mit dem Anbieter oder Dritten werden nicht anerkannt und können nicht geltend gemacht werden.


§ 4 Reklamation


Sollte die vermittelte Jagd- oder Fischereigelegenheit nicht dem vertraglich Vereinbarten entsprechen, hat der Kunde die Möglichkeit zur Reklamation. Hierzu empfiehlt sich dringend das Anfertigen eines Jagdprotokolls, das vom Kunden und vom Jagdveranstalter unterzeichnet wird, da Reklamationen sonst nicht berücksichtigt werden können. Falls im Verlauf einer Jagd Probleme oder Mängel auftreten, sollten Kunden mich möglichst unverzüglich kontaktieren. Dies erleichtert das Bearbeiten der Reklamation im Interesse des Kunden und gibt mir die Gelegenheit, noch während der Jagd eine geeignete Lösung zu erzielen.


§ 5 Trophäeneinfuhr


JonasJagd steht in keinerlei Verantwortung oder Haftung, was den Transport der Trophäen des erlegten Wildes und deren Einfuhr in das Heimatland des Erlegers betrifft. Für den Transport und die Einfuhr sind in vielen Fällen veterinäramtliche und zollrechtliche Vorschriften einzuhalten, deren Einhaltung ausschließlich Aufgabe des Kunden ist. Eine Beschädigung oder ein Verlust der Trophäe beim Versand oder Transport kann nie gänzlich ausgeschlossen werden. JonasJagd kann auch hierfür keinerlei Haftung übernehmen. JonasJagd ist seinen Kunden bei der Organisation des Trophäentransports mit seiner umfangreichen Erfahrung jedoch gerne unverbindlich behilflich.


§ 6 Vorschriften im Jagdland


Mit seiner Buchung verpflichtet der Kunden sich, die Gesetze und Vorschriften des Jagd- oder Fischereilandes einzuhalten. Widrigenfalls ist der Jagdveranstalter berechtigt, die Jagd oder Fischerei ohne Regressansprüche seitens des Kunden abzubrechen. Dasselbe gilt auch, wenn der Kunde die allgemein üblichen oder vor Ort bekanntgegebenen Sicherheitsregeln im Zusammenhang mit dem Schusswaffengebrauch nicht einhält.


In manchen Ländern muss die Trophäe einer offiziellen Bewertung, etwa im Rahmen einer Trophäenschau, unterzogen werden. In diesem Falle geht die Trophäe erst nach erfolgter Bewertung in das Eigentum des Erlegers über.


Unverbindliche Informationen zu den jagd- und waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erteilt JonasJagd auf Anfrage.


§ 7 Haftung


Der Jagderfolg wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die nicht im Einflussbereich von JonasJagd liegen. Hierzu zählen neben dem Jagdglück etwa das Wetter oder die individuellen Fähigkeiten des Kunden. Sollte der gewünschte Jagderfolg nicht eintreten oder Trophäenstärke nicht den Wünschen entsprechen, kann JonasJagd hierfür keine Haftung übernehmen. Eine Minderung oder Rückerstattung der Jagdkosten wird ausgeschlossen. Hiervon unberührt sind vertraglich vereinbarte Rückzahlungen.


Der Kunde ist für seinen Schuss selbstverantwortlich. Wird ein Stück vom Pirschführer freigegeben, bedeutet dies lediglich, dass es erlegt werden kann. Ob der Kunde dieses Stück erlegen möchte, muss dann er selbst entscheiden. Entscheidet sich der Kunde für den Schuss, trägt er auch alle Konsequenzen, und zwar auch hinsichtlich der Trophäenstärke, eines möglichen Fehlschusses oder des Anschweißens.


Die Jagd ist oftmals mit besonderen Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere für Jagden mit Expeditionscharakter. JonasJagd haftet in keiner Weise für die Folgen, die aus dem Eintritt derartiger Risiken resultieren. Insbesondere für Schäden an der Gesundheit oder der Ausrüstung des Kunden kann keinerlei Haftung übernommen werden. Grundsätzlich gilt, dass der Kunde auf eigene Gefahr jagt.


§ 8 Jagdabbruch


Sollte ein Kunde seine Jagd oder Fischerei vorzeitig abbrechen, ändert dies nichts am vertraglich vereinbarten Preis. Aus dem Jagdabbruch resultierende Zusatzkosten, wie etwa für Hotelübernachtungen, Transfers oder Umbuchungen, gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.


§ 9 Rücktritt seitens des Veranstalters oder Vermittlers


JonasJagd oder der Jagdveranstalter haben das Recht, zu jeder Zeit vom Vertrag zurückzutreten. JonasJagd wird sich dann bemühen, dem Kunden ein geeignetes Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses kann der Kunde annehmen. Lehnt der Kunde es ab, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Eine darüberhinausgehende Haftung schließt JonasJagd aus.


§ 10 Höhere Gewalt


Es kann nie ausgeschlossen werden, dass höhere Gewalt auf den Ablauf einer Jagd oder Fischerei Einfluss nimmt. Derartige Ereignisse können beispielsweise Epidemien, Naturkatastrophen, Unruhen, Kriege oder Streiks sein. Wird eine Jagd oder Fischerei aus solchen Gründen nach Reiseantritt geändert oder abgebrochen, gehen alle daraus resultierenden Mehrkosten für Übernachtungen, Transfers, Umbuchungen und dergleichen zulasten des Kunden.


§ 11 Versicherungen


Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. JonasJagd übernimmt keine Haftung für Schäden, bei im Rahmen der Jagd oder der Fischerei vom Kunden, vom Veranstalter oder anderen Personen verursacht werden.


Verfügt der Kunde nicht über eine gültige Jagdberechtigung eines EU- oder EWR-Staates, ist eine Unfallversicherung mit weltweiter Gültigkeit für die Dauer der Jagd oder Fischerei erforderlich. Manche Länder schreiben eine derartige Versicherung auch vor. JonasJagd empfiehlt Global Rescue.


§ 12 Gerichtsstand


Für etwaige Streitigkeiten sind für beiden Parteien österreichische Gerichte zuständig.


§ 13 Inhalte des Onlineangebots


JonasJagd übernimmt keine wie auch immer geartete Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder Korrektheit der zur Verfügung gestellten Inhalte. Haftungsansprüche gegen JonasJagd, welche auf materielle oder ideelle Schäden infolge der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Inhalte oder infolge der Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen Bezug nehmen, schließt JonasJagd aus, sofern JonasJagd nicht nachweislich ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft.


Alle Jagd- und Fischereiangebote sind freibleibend und unverbindlich. JonasJagd behält sich vor, das Angebot in Teilen oder zur Gänze unangekündigt zu ändern, zu ergänzen, zu entfernen oder die Veröffentlichung dauerhaft oder vorübergehend einzustellen.


§ 14 Verweise auf fremde Websites


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