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SIG Sauer P220 – Kal. .45 ACP – frühe Fertigung – Made in W. Germany – OVP – 2 Magazine

Erwerbsberechtigung (EWB/MES)

EWB: Für diesen Artikel ist eine Erwerbsberechtigung erforderlich (z. B. Waffenbesitzkarte). MES: Für Munition ist ein Munitionserwerbsschein oder eine entsprechende Berechtigung erforderlich. Artikel ohne diese Kennzeichnung sind erlaubnisfrei.

Zustand:
Leichte Gebrauchsspuren
Versandkosten:
ab 38,00 € (Details)
Artikel-ID:
20453917

Verkäufer

gewerblich

cadro08 (133)

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Dennis Roth
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Deutschland

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Beschreibung

SIG Sauer P220 – Kal. .45 ACP – frühe Fertigung – Made in W. Germany – OVP – 2 Magazine Zum Verkauf steht eine SIG Sauer P220 im Kaliber .45 ACP aus früher westdeutscher Fertigung. Die Pistole befindet sich in einem nahezu neuwertigen Gesamtzustand und wird im Originalkarton mit zwei Magazinen angeboten. Auf dem Schlitten befindet sich die frühe Beschriftung „P220 – Made in W. Germany“. Lediglich ganz vorne an der Mündung sind minimale Bereibungen vorhanden. Außerdem befindet sich hinten am Griffstück ein kleiner Kratzer. Ansonsten befindet sich die Waffe in einem sehr schönen, nahezu neuwertigen Zustand. Zustand und Lieferumfang bitte den Bildern entnehmen. Viel Spaß beim Bieten!

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Standort: 63179 Obertshausen (Deutschland)

Zahlung: Barzahlung, PayPal, Überweisung, Vorkasse

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Versandkosten: 38,00 €

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Bitte beachten Sie, dass der Artikel nach §25 UStG der Differenzbesteuerung unterliegt. Es ist keine MwSt. ausweisbar.


 


Allgemeine Geschäftsbedingungen.


 


1) Die Preisangebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.


 


2) Ware, welche zur Ansicht überlassen wurde, ist innerhalb von zehn Tagen nach Übergabe/Erhalt zurückzusenden. Ist nach Ablauf von zwei Wochen die Ware nicht beim Lieferanten/Verkäufer eingegangen, kann dieser den vollen Kaufpreis geltend machen. Ware, welche über Internet, Fax, bestellt wurde, wird grundsätzlich per Vorauskasse oder per Nachnahme geliefert. Abweichende Zahlungsbedingungen, wie Lieferung auf Rechnung sind separat auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Banküberweisungen und Scheckzahlungen, gilt die erfolgte Gutschrift als Zahlungseingang. Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.


 


3) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum des Lieferanten/ Verkäufer s. An allen den vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher des Lieferanten mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.


 


4) Die Sendungen sind generell bis 250 € versichert. Auf Wunsch und gegen Mehrpreis ist eine Transportversicherung möglich. Wenn der Käufer den Versand als unversichertes Päckchen, Brief o.ä. wünscht, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers / Bestellers.


 


5) Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird.


 


6) Bei Lieferverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann nicht verlangt werden.


 


7) Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten/Verkäufer die Rechte aus §§ 326 BGB zu. Statt dessen steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant/Verkäufer berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.


 


8) Bei Gebrauchtwaren (Waffen, Optik und Zubehör) gewähren die Gesetzliche Garantie ab Kaufdatum. Wir behalten uns im Garantiefall das Recht auf Rücknahme /Wandelung vor, sofern eine Reparatur unrentabel oder unmöglich ist. Natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Handhabung und historische Sammlerwaffen sind von der Garantie ausgeschlossen.


 


9) § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht, § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen. Bei allen auf Internetkäufen bezogenen Waren haben Sie ein 2 wöchiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen, die Kosten der Rücksendung werden von uns nicht übernommen. Defekte Artikel / Sonderanfertigungen / -bestellungen oder auf Kundenwunsch geänderte Waren sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Nimmt der Käufer die vom Rückgaberecht ausgeschlossenen Waren nicht ab, so hat er 20% als Schadensersatz zu bezahlen. Dem Verkäufer / Lieferanten bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.


 


10) Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.


 


11) Waffen und Munition werden nur gegen Vorlage einer gültigen Erwerbsberechtigung verkauft.


 


12) Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.


 


13) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundungsprozesse ist der Sitz des Lieferanten/Verkäufers.


 


 


14) Teledienstgesetz Collector Arms prüft und aktualisiert die Informationen auf diesen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Collector Arms ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Des weiteren behält sich die Firma Collector Arms das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Inhalt und Struktur der Website sind urheberrechtlich geschützt.


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16) Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Hinweis: Der Käufer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundeswaffengesetzes der Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Bundeswaffengesetz zu beachten. 

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