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Savage 10 FCP-K, Kal. .308 Win

Erwerbsberechtigung (EWB/MES)

EWB: Für diesen Artikel ist eine Erwerbsberechtigung erforderlich (z. B. Waffenbesitzkarte). MES: Für Munition ist ein Munitionserwerbsschein oder eine entsprechende Berechtigung erforderlich. Artikel ohne diese Kennzeichnung sind erlaubnisfrei.

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Artikel-ID:
20515979
Artikelstandort:
Deutschland

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Thorsten Steubesand KALIBERWERFT

Kontaktinformationen des Verkäufers

Beschreibung

Savage 10FCP-K

Savage 10FCP-K ist ein repetierendes Präzisionsgewehr aus der bewährten Law Enforcement Series von Savage Arms, das primär für den taktischen Einsatz und den Weitschussbereich konzipiert wurde. Das auf dem Kurzsystem (Short Action) des bekannten Modells 110 basierende Gewehr zeichnet sich vor allem durch seine hohe Eigenpräzision "out of the box" und ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis aus.

Die Modellbezeichnung schlüsselt die wesentlichen taktischen Features der Waffe auf:

• 10: Bezeichnet das Kurzsystem (Short Action) von Savage Arms.
• F: Steht für den robusten Synthetikschaft.
• CP: Kennzeichnet die Law Enforcement / Tactical-Konfiguration.
• K: Steht für die werkseitig verbaute Mündungsbremse (Muzzle Brake), die den Rückstoß signifikant reduziert.


Das Herzstück der Waffe bildet der geflutete, schwere 24-Zoll-Lauf (Heavy Barrel) aus Karbonstahl, der für eine konstante Thermik und Steifigkeit sorgt. Ausgestattet ist die 10FCP-K zudem mit dem patentierten AccuTrigger, einem fein einstellbaren Abzug mit integrierter Schindersicherung (Safety Blade), und dem AccuStock. Letzterer verfügt über einen durchgehenden Aluminium-Bettungsblock im Inneren des Kunststoffschafts, wodurch das System dreidimensional und absolut verwindungssteif gelagert wird. Im Gegensatz zu Standardmodellen besitzt die FCP-K einen Vorderknopf zur Laufentriegelung (Bolt Release) direkt vor dem Abzugsbügel sowie einen vergrößerten Kammerstängel (Oversized Bolt Knob) für schnelles Repetieren.

Technische Daten im Überblick

  • System Zylinderverschluss (Bolt Action), Short Action
  • Hauptkaliber .308 Winchester (auch in .223 Rem gefertigt)
  • Lauflänge 24 Zoll (61 cm), schweres Profil, geflutet
  • Drall 1:10" RH (Rechtsdrall bei .308 Win)
  • Magazin Einsteckmagazin (Detachable Box), 4 Schuss Kapazität
  • Abzug Einstellbarer Savage AccuTrigger
  • Schaft Savage AccuStock (schwarz, synthetisch mit Alubettung)
  • Gewicht ca. 4,04 kg (8.9 lbs ohne Optik/Zubehör)
  • Gesamtlänge ca. 118 cm (46.5 Zoll)
  • Mündung Werksseitige Dreikammer-Mündungsbremse (5/8"-24 Gewinde)

Versand & Zahlung

Standort: 24582 Bordesholm (Deutschland)

Zahlung: Überweisung

Versand: Käufer trägt Versandspesen

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Internationaler Versand: Nein

Allgemeine Informationen des Verkäufers

Allgemeine Geschäftsbedingungen

und Kundeninformationen für Warenverkäufe

Stand: 10. Oktober 2026 · Fassung V1.0

KALIBERWERFT · Inhaber Thorsten Steubesand

Bahnhofstraße 62 · 24582 Bordesholm · Deutschland

Telefon: +49 171 4883444 · E-Mail: info@kaliberwerft.com

Internet: kaliberwerft.com · USt-IdNr.: DE429247750

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

1.   Vertragspartner ist Thorsten Steubesand, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung KALIBERWERFT, mit den vorstehend angegebenen Kontaktdaten, nachfolgend „Verkäufer“.

2.   Diese AGB gelten für Kaufverträge über neue und gebrauchte Waren aus dem angebotenen Sortiment, insbesondere Waffen, Munition, wesentliche Waffenteile, Schalldämpfer, Optiken, Zubehör, Ausrüstung und Bekleidung. Eigenständige Ausbildungs-, Trainings-, Reparatur-, Verwahrungs- und Vermittlungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB.

3.   Die AGB gelten unabhängig vom Vertriebsweg, insbesondere für Verträge über die eigene Internetseite, Online-Marktplätze, Auktions- und Anzeigenplattformen – beispielsweise eGun, ProGun und Gunfinder –, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder in den Geschäftsräumen, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.

4.   Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

5.   Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, soweit der Verkäufer ihrer Geltung zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung einer Bestellung stellt für sich allein keine solche Zustimmung dar.

6.   Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Spätere Änderungen dieser AGB ändern bestehende Verträge nicht automatisch.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

1.   Die Darstellung von Waren in Katalogen, auf der eigenen Internetseite sowie in bloßen Anzeigen ohne unmittelbare Kaufmöglichkeit ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgibt oder sich die Verbindlichkeit aus dem jeweiligen Angebotsformat nach den Absätzen 5 und 6 ergibt.

2.   Bei einer individuellen Bestellung per E-Mail, Telefon, Brief oder Nachrichtensystem kommt der Vertrag durch übereinstimmende Erklärungen über Ware und Kaufpreis zustande. Gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot mit Annahmefrist ab, kann der Kunde dieses innerhalb der genannten Frist annehmen. Eine bloße Anfrage oder unverbindliche Reservierungsanfrage begründet noch keinen Kaufvertrag.

3.   Soweit ein eigener Online-Shop mit Bestellfunktion genutzt wird, legt der Kunde die Ware in den Warenkorb, gibt die erforderlichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten ein und prüft seine Eingaben in der Bestellübersicht. Durch Betätigung der abschließenden, eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellschaltfläche gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Verkäufer kann dieses innerhalb von fünf Kalendertagen durch Auftragsbestätigung, ausdrückliche Zahlungsaufforderung oder Lieferung annehmen. Maßgeblich ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beziehungsweise der Ware. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Bestellung. Erfolgt keine rechtzeitige Annahme, ist der Kunde nicht mehr gebunden. Ein vor Abgabe der Bestellung klar ausgewiesener früherer Vertragsschluss bleibt maßgeblich.

4.   Eine ausschließlich den Eingang einer Bestellung bestätigende automatische Nachricht ist keine Annahme. Enthält sie dagegen eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder eine Zahlungsaufforderung des Verkäufers, gilt Absatz 3. Bei Anzeigenplattformen ohne unmittelbare Abschlussfunktion gelten die Regeln der individuellen Einigung nach Absatz 2.

5.   Festpreis und Sofortkauf auf Plattformen: Stellt das eingestellte Angebot nach dem jeweiligen Plattformverfahren bereits ein verbindliches Verkaufsangebot dar, kommt der Vertrag mit dem vollständigen Abschluss des vorgesehenen Kaufvorgangs durch den Kunden zustande; eine zusätzliche Bestätigung des Verkäufers ist dann nicht erforderlich. Sieht das vor Abgabe der Kundenerklärung ausgewiesene Verfahren dagegen zunächst ein Kaufangebot des Kunden vor, kommt der Vertrag erst durch die fristgerechte Annahme des Verkäufers zustande. Eine dort vorgesehene kürzere Annahmefrist geht der Frist nach Absatz 3 vor. Auf eGun kommt der Vertrag bei der Option „Sofort-Kaufen“ durch den sofortigen Kauf nach dem vorgesehenen Plattformverfahren zustande.

6.   Online-Auktionen: Mit dem Einstellen einer Ware im Auktionsformat gibt der Verkäufer ein Angebot nach Maßgabe des jeweiligen Plattformverfahrens ab. Der Vertrag kommt bei regulärem Ablauf mit dem wirksamen Höchstgebot zustande, sofern ein wirksam festgelegter Mindestpreis erreicht wurde. Eine wirksame Sofortkauf-Option richtet sich nach Absatz 5. Für Übergebote, Gebotsrücknahmen und eine vorzeitige Beendigung gelten die für das konkrete Angebotsformat maßgeblichen Regeln und die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB begründen kein zusätzliches freies Recht des Verkäufers, eine bindende Auktion abzubrechen.

7.   Die vor Abgabe der Kundenerklärung zugänglichen Regeln und Erklärungen zum jeweiligen Angebotsformat sind für die Auslegung des Vertragsschlusses maßgeblich. Die vorstehenden Regeln ersetzen keine hiervon abweichenden, wirksam vereinbarten Abschlussmechanismen. Plattformbetreiber werden durch die bloße technische Bereitstellung einer Verkaufsplattform nicht Verkäufer der von KALIBERWERFT angebotenen Waren.

8.   Vor Abgabe einer elektronischen Vertragserklärung können Eingabefehler mit den im jeweiligen Bestellverfahren vorgesehenen Änderungs-, Zurück- und Löschfunktionen berichtigt werden. Die einzelnen technischen Schritte und Korrekturmöglichkeiten werden im jeweiligen Bestellverfahren angezeigt. Eine verbindlich abgegebene Erklärung kann nicht allein durch nachträgliche Datenänderung aufgehoben werden; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9.   Vertragssprache ist Deutsch. Der Verkäufer speichert die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Vertragsdaten. Ein dauerhafter Online-Abruf des vollständigen Vertragstextes wird nicht zugesagt. Bei Fernabsatzverträgen erhält der Verbraucher innerhalb angemessener Frist, spätestens bei Warenlieferung, eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail. Die gesetzlichen Vorgaben für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge bleiben unberührt.

10. Gesetzliche Anfechtungsrechte wegen eines Erklärungsirrtums bleiben bestehen. Ein allgemeiner Vorbehalt, einen wirksam geschlossenen Vertrag wegen eines Preis- oder Beschreibungsfehlers beliebig zu ändern oder aufzuheben, besteht nicht.

§ 3 Identität, Alter und Erwerbsberechtigung

1.   Waffen, Munition und sonstige beschränkte Waren werden nur an Personen überlassen, die nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zum jeweiligen Erwerb und Besitz berechtigt sind. Erforderliche Alters-, Identitäts- und Berechtigungsnachweise sind vor der Überlassung zu erbringen.

2.   Der Verkäufer darf die hierfür notwendigen Angaben und Nachweise anfordern, insbesondere einen amtlichen Identitätsnachweis, die einschlägige Erwerbsberechtigung und erforderliche Registerkennungen. Art und Umfang richten sich nach dem konkreten Erwerbsvorgang. Nicht benötigte Ausweisdaten sind nicht zu erheben; datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.

3.   Der Kunde muss vollständige und zutreffende Angaben machen. Eine Vollmacht ersetzt keine gesetzlich erforderliche Erwerbs- oder Besitzberechtigung. Der Verkäufer darf die Nachweise auf gesetzlich zulässigem Weg überprüfen und, soweit erforderlich, die zuständige Behörde einbeziehen.

4.   Ein wirksamer Kaufvertrag ersetzt die Erwerbsberechtigung nicht. Der Verkäufer darf die Überlassung zurückhalten, solange notwendige Nachweise fehlen, berechtigte Zweifel an der Empfangsberechtigung nicht geklärt sind oder ein gesetzliches Verbot entgegensteht. Die Prüfung erfolgt unverzüglich nach Eingang vollständiger Unterlagen.

5.   Der Kunde hat angeforderte Nachweise grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Anforderung einzureichen, sofern keine andere Frist vereinbart wird. Erfolgt dies nicht, kann der Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach deren erfolglosem Ablauf zurücktreten. Gesetzliche Rechte bei endgültiger Unzulässigkeit oder Unmöglichkeit bleiben bestehen.

6.   Entfällt oder verändert sich eine für den Erwerb maßgebliche Berechtigung vor der Überlassung, muss der Kunde den Verkäufer unverzüglich informieren. Vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche auslösen. Ein wirksamer Widerruf wird hierdurch nicht als Pflichtverletzung behandelt.

§ 4 Waffenrechtliche Pflichten und Hinweise

1.   Die im Angebot bezeichneten Erwerbs- und Altersbeschränkungen sind zu beachten. Die waffenrechtlich erforderlichen Abgabehinweise sowie Name und Anschrift des Verkäufers werden im jeweiligen Angebot angegeben; diese AGB ersetzen die vorgeschriebenen Angaben im Angebot nicht.

2.   Erwerbs- und Besitzberechtigung beinhalten nicht automatisch eine Berechtigung zum Führen oder Schießen. Soweit erforderlich, ist hierfür eine gesonderte Erlaubnis notwendig. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

3.   Für das Führen erlaubnisfreier Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG ist außerhalb gesetzlicher Ausnahmen ein Kleiner Waffenschein erforderlich; unerlaubtes Führen ist strafbar. Die gesetzlichen Hinweis- und Protokollpflichten des Verkäufers nach § 35 Absatz 2 WaffG bleiben bestehen.

4.   Der Kunde erfüllt die ihn treffenden Anzeige-, Eintragungs-, Transport- und Aufbewahrungspflichten eigenverantwortlich. Eigene Prüf-, Hinweis-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten des Verkäufers werden dadurch nicht auf den Kunden verlagert. Bei einer Rückabwicklung sind auch die für die Rücküberlassung geltenden waffenrechtlichen Anforderungen zu beachten.

§ 5 Beschaffenheit, Lieferumfang und Qualitätsprüfung

1.   Für Beschaffenheit und Lieferumfang gelten die vertraglichen Vereinbarungen einschließlich der konkreten Artikelbeschreibung und der dem Einzelstück zugeordneten Fotos. Daneben gelten die gesetzlichen Anforderungen. Erkennbar als Dekoration oder Anwendungsbeispiel gezeigte Gegenstände gehören nur bei entsprechender Vereinbarung zum Lieferumfang.

2.   Hersteller- und Symbolbilder werden als solche gekennzeichnet. Bekannte Gebrauchsspuren, Veränderungen, Schäden und Funktionsbeeinträchtigungen gebrauchter Waren werden im Angebot beschrieben. Die Bezeichnung „gebraucht“ begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss für unbekannte Mängel.

3.   Soll ein bestimmtes Merkmal von den objektiven Anforderungen an die Ware abweichen, wird ein Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber informiert. Die konkrete Abweichung wird ausdrücklich und gesondert vereinbart. Ein Foto, ein allgemeiner Hinweis auf Gebrauchsspuren oder die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt diese Vereinbarung nicht.

4.   Die Bezeichnung „KALIBERWERFT – qualitätsgeprüft. Technisch durchgesehen. Probegeschossen. Gereinigt.“ wird nur für Waren verwendet, bei denen sämtliche genannten Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden. Die damit zugesagten Prüfmaßnahmen und sonstige vereinbarte Eigenschaften sind geschuldet. Allein aus dieser Bezeichnung folgt keine darüber hinausgehende selbstständige Haltbarkeitsgarantie. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

5.   Eine zusätzliche Garantie des Verkäufers besteht nur bei gesonderter Garantieerklärung. Herstellergarantien gelten nach ihren jeweiligen Bedingungen zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen gegen den Verkäufer.

§ 6 Preise und zusätzliche Kosten

1.   Maßgeblich ist der vor Vertragsschluss vereinbarte Preis. An Verbraucher gerichtete Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

2.   Zusätzlich anfallende Versand-, Gefahrgut-, Identitätsprüfungs- oder sonstige Lieferkosten werden vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung ausgewiesen. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur bei entsprechender Vereinbarung berechnet.

3.   Soweit für gebrauchte Waren die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Anwendung findet, wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Die jeweils erforderlichen steuerlichen Hinweise erfolgen im Angebot beziehungsweise auf der Rechnung.

4.   Nachträgliche Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Beschaffungs-, Transport- oder Steuerkosten sind ohne gesonderte wirksame Vereinbarung ausgeschlossen.

§ 7 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

1.   Die verfügbaren Zahlungsarten und etwaige abweichende Zahlungsfristen werden im Angebot beziehungsweise Bestellverfahren mitgeteilt. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse. Bei vereinbarter Zahlung zur Selbstabholung ist der Kaufpreis bei Übergabe fällig.

2.   Bei Vorkasse ist der vollständige Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss und Zugang der Zahlungsinformationen zu zahlen. Die Frist beginnt erst, wenn beide Voraussetzungen vorliegen. Eine bloße Eingangsbestätigung löst keine Zahlungspflicht aus.

3.   Vor vollständigem Zahlungseingang besteht bei vereinbarter Vorkasse keine Lieferpflicht. Gesetzliche Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte des Kunden bleiben bestehen.

4.   Für Zahlungsverzug, Verzugszinsen, erforderliche Rechtsverfolgungskosten und einen Rücktritt gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Mahn- oder Vertragsstrafenpauschale wird nicht vereinbart.

5.   Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung auf unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen beschränkt. Ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte.

§ 8 Lieferung, Abholung und Selbstbelieferung

1.   Liefergebiet, Lieferzeit und angebotene Abholmöglichkeiten ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Diese Vertragsbedingungen sind auf Warenverkäufe mit Lieferung oder Übergabe in Deutschland ausgerichtet. Eine Auslandsbelieferung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und der Erfüllung aller hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

2.   Die im Angebot genannte Lieferfrist ist maßgeblich. Soweit ihr Beginn ausdrücklich an Vorkasse oder gesetzlich notwendige Nachweise geknüpft wird, beginnt sie erst nach deren vollständigem Eingang. Die erforderliche Berechtigungsprüfung erfolgt unverzüglich. Verbindlich vereinbarte späteste Liefertermine werden hierdurch nicht einseitig geändert.

3.   Vom Kunden verursachte Verzögerungen durch ausstehende Zahlung oder erforderliche Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die hierdurch tatsächlich verursachte Verzögerung. Gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Verkäufer zu vertretenden Verzögerungen bleiben unberührt.

4.   Selbstabholung erfolgt nach Terminvereinbarung. Bei beschränkten Waren werden Identität und Empfangsberechtigung geprüft; erforderliche Originalnachweise sind vorzulegen. Eine Übergabe an Vertreter erfolgt nur, soweit sie rechtlich zulässig und deren Berechtigung nachgewiesen ist.

5.   Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sie für den Kunden verwendbar und zumutbar sind und ihm keine zusätzlichen Versandkosten entstehen. Für die Widerrufsfrist gelten die gesetzlichen Regeln bei getrennter Lieferung.

6.   Bei vereinbarter Beschaffung einer nicht vorrätigen Ware darf der Verkäufer wegen ausbleibender Selbstbelieferung nur zurücktreten, wenn er rechtzeitig ein nach Ware, Menge und Lieferzeit passendes verbindliches Beschaffungsgeschäft abgeschlossen hat, der Lieferant trotzdem nicht liefert, der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und kein Beschaffungsrisiko übernommen wurde. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und den Rücktritt informiert; erhaltene Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Ein freier Liefer- oder Lösungsvorbehalt wird nicht vereinbart.

7.   Gesetzliche Rechte wegen Unmöglichkeit, Lieferverzug oder sonstiger Leistungsstörungen bleiben bestehen. Eine Nachfrist ist nur erforderlich, soweit sie gesetzlich vorausgesetzt wird.

§ 9 Versand beschränkter Waren

1.   Waffen, Munition und sonstige beschränkte Waren werden unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch für die konkrete Sendung geeignete Beförderer versandt. Maßgeblich sind außerdem die zulässigen Beförderungsbedingungen des beauftragten Unternehmens.

2.   Soweit eine persönliche Identitäts-, Alters- oder Berechtigungsprüfung erforderlich ist, sind Packstationen, Ablageorte und nicht überprüfte Ersatzempfänger ausgeschlossen. Der Kunde darf insoweit keine Abstellgenehmigung erteilen oder eine unzulässige Umleitung veranlassen.

3.   Gesetzlich oder aufgrund zulässiger Beförderungsbedingungen notwendige getrennte Sendungen und deren Kosten werden vor Vertragsschluss berücksichtigt. Munition wird in gesetzlich zulässiger, geeigneter und verschlossener Verpackung überlassen und befördert.

4.   Änderungen von Lieferanschrift oder Empfänger nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung mit dem Verkäufer. Eine erneute Berechtigungsprüfung kann erforderlich sein. Eine Lieferung an einen nicht berechtigten Empfänger wird nicht geschuldet.

5.   Der Kunde wird gebeten, erkennbare Transportschäden zeitnah zu dokumentieren und mitzuteilen. Die Nichtbefolgung dieser Bitte beschränkt keine gesetzlichen Verbraucherrechte. Gesetzliche kaufmännische Rügepflichten bleiben unberührt.

§ 10 Gefahrübergang

1.   Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten, berechtigten Empfänger über. Die gesetzliche Ausnahme bei einem vom Verbraucher selbstständig beauftragten, vom Verkäufer zuvor nicht benannten Beförderer bleibt bestehen.

2.   Bei Unternehmern geht diese Gefahr beim Versendungskauf mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Beförderer über. Bei Selbstabholung ist die Übergabe maßgeblich. Ein vom Verkäufer zu vertretender Schaden wird hierdurch nicht dem Kunden auferlegt.

§ 11 Widerrufsrecht und Rückabwicklung

1.   Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss eingreift. Einzelheiten enthalten die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

2.   Unternehmern wird kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt. Bei ausschließlich in den Geschäftsräumen geschlossenen Kaufverträgen wird ohne gesonderte Vereinbarung ebenfalls kein zusätzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht eingeräumt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben stets bestehen. Die Abholung einer bereits im Fernabsatz gekauften Ware beseitigt ein bestehendes Widerrufsrecht nicht.

3.   Ein Ausschluss für kundenspezifische Waren gilt nur unter den Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB. Die bloße Beschaffung einer unveränderten Standardware auf Kundenbestellung ist keine solche Sonderanfertigung. Waffen, Munition, Gebrauchtwaren und reine Online-Auktionen sind nicht allein wegen dieser Eigenschaft vom Widerruf ausgeschlossen.

4.   Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn er hierüber vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert wurde. Bei nicht normal postversandfähigen Waren muss auch über die konkrete Höhe oder eine zulässige Schätzung dieser Kosten informiert werden. Gesetzliche Fälle einer Kostentragungs- oder Abholpflicht des Verkäufers bleiben unberührt.

5.   Die Erstattung kann im gesetzlichen Umfang bis zum Rückerhalt der Ware oder dem Nachweis ihrer Absendung zurückgehalten werden, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Das gilt nicht, wenn der Verkäufer die Abholung angeboten hat. Ein zusätzliches Zurückhalten allein bis zum Abschluss einer Warenprüfung wird nicht vereinbart.

6.   Wertersatz wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen tatsächlich eingetretenen Wertverlust verlangt. Ein über die notwendige Prüfung hinausgehender Schießgebrauch, Verbrauch von Munition, Veränderungen oder beschädigende Montagen können im Einzelfall einen solchen Wertverlust verursachen. Das bloße Öffnen einer Verpackung beseitigt das Widerrufsrecht nicht. Pauschale Prüf-, Reinigungs- oder Wiedereinlagerungsgebühren werden im Widerrufsfall nicht erhoben.

7.   Waffenrechtliche und gegebenenfalls gefahrgutrechtliche Anforderungen gelten auch für die Rücksendung. Eine vorherige Abstimmung des zulässigen Beförderungswegs wird zur sicheren Abwicklung angeboten; sie ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Widerrufs. Ebenso wenig sind eine Rücksendenummer, die Originalverpackung oder die ausschließliche Nutzung eines bestimmten Formulars Voraussetzung des Widerrufsrechts.

8.   Bei einem über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzvertrag kann ein bestehendes Widerrufsrecht zusätzlich über die gesetzlich erforderliche elektronische Widerrufsfunktion ausgeübt werden. Über deren tatsächliche Fundstelle informiert die für den jeweiligen Vertriebsweg bereitgestellte Widerrufsbelehrung. Andere gesetzlich zulässige Widerrufswege bleiben bestehen.

§ 12 Nichtabnahme und Annahmeverzug

1.   Bei Annahmeverzug kann der Verkäufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ersatz notwendiger Mehraufwendungen verlangen, insbesondere für ein erfolgloses ordnungsgemäßes Lieferangebot sowie eine notwendige sichere Aufbewahrung und Erhaltung der Ware.

2.   Verletzt der Kunde schuldhaft vertragliche Zahlungs-, Mitwirkungs- oder Abnahmepflichten, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche und ein Rücktritt nach erforderlicher Fristsetzung vorbehalten. Erstattet werden nur ersatzfähige, nachgewiesene Schäden; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung sind zu berücksichtigen.

3.   Diese Regelungen gelten nicht als Sanktion für einen wirksamen Widerruf oder die berechtigte Ausübung von Mängel- oder sonstigen gesetzlichen Rechten.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

1.   Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

2.   Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Über Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter ist der Verkäufer unverzüglich zu informieren. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3.   Eine Herausgabe aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden, insbesondere nach wirksamem Rücktritt. Waffenrechtliche Pflichten und Überlassungsverbote bleiben unabhängig von den Eigentumsverhältnissen bestehen.

§ 14 Mängelrechte und Verjährung

1.   Soweit nachfolgend nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde hat dem Verkäufer die Ware zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Erforderliche Nacherfüllungskosten trägt der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften; Verbraucher können einen gesetzlich vorgesehenen Vorschuss verlangen.

2.   Verbraucher können grundsätzlich zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Gesetzliche Unmöglichkeits- und Verweigerungsrechte des Verkäufers bleiben unberührt. Der Verkäufer informiert den Verbraucher vor Durchführung der Nacherfüllung über sein Wahlrecht und die einmalige Verlängerung der ursprünglichen Verjährungsfrist um zwölf Monate bei Nachbesserung nach § 475e Absatz 5 BGB.

3.   Bei gebrauchten Waren kann die Verjährung von Mängelansprüchen gegenüber Verbrauchern durch gesonderte Vereinbarung auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt werden. Voraussetzung sind die gesonderte vorvertragliche Information über die Verkürzung und eine ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung. Die Zustimmung zu diesen AGB genügt nicht. Ohne wirksame gesonderte Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fristen.

4.   Eine solche Verkürzung erfasst keine Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche, keine Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel und keine Ansprüche aus einer übernommenen Garantie. Zwingende Rechte bei digitalen Elementen und Aktualisierungspflichten sowie gesetzliche Ablaufhemmungen, Hemmungen, Neubeginn- und Verlängerungstatbestände, insbesondere § 475e BGB, bleiben unberührt.

5.   Für Unternehmer: Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängelansprüchen wählt der Verkäufer zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung; gesetzliche Rechte wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung bleiben bestehen.

6.   Die Beschränkungen in Absatz 5 gelten nicht für Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche, arglistig verschwiegene Mängel, übernommene Garantien oder das Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit. Ebenfalls ausgenommen sind gesetzlich geschützte Lieferantenregressansprüche, Fälle des § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB und zwingende Ansprüche im Zusammenhang mit digitalen Produkten, digitalen Elementen oder Aktualisierungspflichten.

7.   Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Sie werden nicht pauschal auf jeden unternehmerischen oder privaten Kunden ausgedehnt.

8.   Schäden, die erst nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Munition, fehlerhafte Veränderungen oder unzureichende Pflege verursacht wurden und nicht auf einem vom Verkäufer zu vertretenden Mangel beruhen, begründen insoweit keine Mängelrechte. Gesetzliche Beweislastregeln werden nicht verändert. Herstellergarantien ersetzen keine Ansprüche gegen den Verkäufer.

§ 15 Haftung

1.   Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach Maßgabe einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2.   Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3.   Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Ausnahmen des Absatzes 1 gelten für sämtliche Beschränkungen dieses Paragraphen. Ein eigenständiger pauschaler Ausschluss sämtlicher Folge- oder Vermögensschäden wird nicht vereinbart.

4.   Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Gesetzliche Mängelrechte bleiben nach Maßgabe des § 14 bestehen.

§ 16 Bestimmungsgemäße Verwendung

1.   Waren sind ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und nach ihren Hersteller- und Sicherheitshinweisen zu verwenden. Für Waffen ist nur hierfür geeignete Munition zu verwenden. Erlaubnispflichtige Arbeiten dürfen nur von hierzu berechtigten Personen ausgeführt werden.

2.   Die gesetzlichen Prüf- und Beratungspflichten des Verkäufers sowie die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Hinweise nicht eingeschränkt.

§ 17 Waren im Kundenauftrag

1.   Soweit KALIBERWERFT eine Ware im eigenen Namen verkauft, bleibt KALIBERWERFT Vertragspartner des Käufers, auch wenn das Angebot den Zusatz „im Kundenauftrag“ enthält. Die für den jeweiligen Käufer geltenden Verkäuferpflichten werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

2.   Bei einer echten Vermittlung im fremden Namen wird vor Vertragsschluss eindeutig mitgeteilt, wer Verkäufer ist und dass KALIBERWERFT lediglich vermittelt. Solche Vermittlungsleistungen und Verträge mit dem Dritten werden nicht durch diese Kauf-AGB geregelt. Eine Umgehung zwingender Verbraucherschutzvorschriften wird nicht vereinbart.

§ 18 Datenschutz

1.   Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, insbesondere zur Vertragsanbahnung und -abwicklung, zur erforderlichen Identitäts- und Berechtigungsprüfung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungs- und Meldepflichten.

2.   Notwendige Übermittlungen an Behörden, Registerstellen, Zahlungs- und Beförderungsdienstleister erfolgen nur auf einer einschlägigen Rechtsgrundlage. Die näheren Informationen, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten, werden in gesonderten Datenschutzhinweisen bereitgestellt. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

KALIBERWERFT ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer nicht beigelegten Streitigkeit bleiben unberührt.

§ 20 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

1.   Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern werden zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts durch diese Rechtswahl nicht entzogen, soweit sie ohne die Rechtswahl anwendbar wären.

2.   Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Der Verkäufer darf außerdem am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Für Verbraucher und sonstige nicht von dieser Regelung erfasste Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

3.   Bei nicht einbezogenen oder unwirksamen AGB-Bestimmungen gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 306 BGB. Eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Bestimmung wird nicht vereinbart.

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